Hallo Community,
ich habe einen Arbeitnehmer der in den ersten 4 Wochen nach Betriebsübergang krank war, in den Angaben zum Beschäftigungszeitraum habe ich das Ersteintrittsdatum mit aufgenommen und den Haken bei Ersteintrittsdatum für AAG und Brutto/Netto-Formular verwenden gesetzt.
Trotzdem kommt bei mir der Fehler, dass der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses entsteht.
Aber durch das Ersteintrittsdatum müssten die Zeiten beim Vorgänger ja als Beschäftigungszeit mitgerechnet werden und aus diesem Grunde die 4-Wochenfrist des Entgeltfortzahlungsgesetz nicht greifen, so dass auch in den ersten 4 Wochen Entgeltfortzahlung geleistet werden muss und Erstattungen im AAG-Verfahren erfolgen.
Was mache ich falsch?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
haben Sie diese Erfassungen im richtigen Monat eingegeben?
Oh wie dumm, das habe ich nicht 🙂 Vielen Dank!
Hallo zusammen,
ist hier immer die Angabe des Ersteintrittsdatum des
Vorgängers erforderlich oder kann man das umgehen?
Guten Morgen,
kann mir hier keiner weiterhelfen?
??
@andi1989 schrieb:Hallo zusammen,
ist hier immer die Angabe des Ersteintrittsdatum des
Vorgängers erforderlich oder kann man das umgehen?
Bei einem Betriebsübergang i.d.R. ja.
Hallo,
nach 28 Kalendertagen bzw. vierwöchiger Dauer des Arbeitsverhältnisses besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Ob für diese Beschäftigung Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, wird über das Eintrittsdatum des aktuellen Beschäftigungszeitraums geprüft. Wenn das abweichende Ersteintrittsdatum verwendet werden muss, dann muss das Kontrollkästchen Ersteintrittsdatum für AAG und Brutto/Netto-Formular verwenden unter Personaldaten | Beschäftigung | Zeiträume aktiviert werden. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für 6 Wochen bzw. 42 Kalendertage.