Thema in den Bereich Personalwirtschaft verschoben und der Kategorie LODAS zugeordnet.
Verstehe die Frage nicht.
Der Vertrag läuft über 100 €, der AG muss einen Pflichtbeitrag dazu leisten (13,04 €). Rest ist Entgeltumwandlung des AN.
Abrechnung ist also völlig korrekt, was genau ist die Frage?
Wahrscheinlich haben Sie einen Vertrag, der erst seit 2022 den verpflichtenden AG-Zuschuss erhält?
Bis 2021 reine Gehaltsumwandlung von 100,-?
Dann haben Sie eine doppelte Eingabe des AG-Zuschusses. 1x Abzug durch Schlüsselung in "allgemeine Daten" der BAV im Feld "AG-Pflichtzuschuss bAV" und 1x im Reiter Arbeitgeberanteil.
Wenn vorher kein Zuschuss, dann den laufenden AG-Zuschuss aus 'Arbeitgeberanteil' rausnehmen. Es wird nur der Pflichtzuschuss berücksichtigt.
Wenn der Zuschuss schon vor 2022 gezahlt wurde, dann das Feld des Pflichtzuschusses leeren.
(Die Konstellation von Lohnart 901 und 891 habe ich nur bei Verträgen, bei denen zwar bisher ein AG-Zuschuss gezahlt wurde, aber eben nicht in voller Höhe von 15%.)
Hallo,
die Lohnart 901 wird in der Abrechnung dann ausgewiesen, wenn unter Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge | Vertragsdaten, Registerkarte Arbeitgeberanteil in der Tabelle Laufender Bezug ein Wert erfasst ist.
In Ihrer Abbildung ist ersichtlich, dass Sie zusätzlich einen AG-Zuschuss abrechnen.
Bitte klären Sie, ob der Arbeitgeberanteil als Betrag noch notwendig ist und korrigieren ggf. die Abrechnung.