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Lodas - Abrechnung Abfindung ausgeschiedener Mitarbeiter

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letzte Antwort am 15.05.2020 10:34:02 von Verena_Heinlein
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claudiad
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Wie kann ich im aktuellen Abrechnungsmonat 01/2016 eine Abfindung für einen Mitarbeiter abrechnen, der bereits 12/2013 ausgeschieden ist? Finde im Elektronischen Wissen immer nur den Abrechnungsfall des Vorjahres.....

mhaas
Erfahrener
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Ist der MA noch im Bestand? Oder wurden die Stammdaten schon automatisch gelöscht?

Im Zweifel muss der MA neu angelegt werden und die Abrechnung erfolgt dann mit Steuerklasse VI, es sei denn der MA hat aktuell keine weitere Tätigkeit.

Lang may yer lum reek
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ulli_preuss
Erfahrener
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Hallo Frau Diederich,

der Mitarbeiter dürfte in LODAS längst gelöscht sein, da Sie nur das aktuelle Jahr und das Vorjahr bearbeiten können. (Daher auch das Beispiel mit dem VJ in der Info-DB. Falls Sie 01/16 noch nicht abgerechnet haben -kompl. Erstabrechnung oder Abrechnungsgruppe 1-, haben Sie also noch das Jahr 2014 im Bestand.)

Wenn es sich um eine echte Abfindung handelt, ist diese sv-frei. Allerdings würde ich mit der Einzugsstelle (= Krankenkasse) abklären, wie dieser Fall zu bewerten ist. (Entstehungsprinzip)

Steuerlich gilt das Zuflussprinzip. Rechnen Sie die Abfindung also in 01/16 ab, gilt diese in 01/16 zugeflossen. Da der Mitarbeiter wahrscheinlich ein anderes Arbeitsverhältnis haben wird, müssten Sie mit der LSt-Klasse VI abrechnen. Vorher würde ich dies aber mit dem LSt-FA abklären und den MA fragen, ob dieser in einer Beschäftigung steht.

Viele Grüße

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
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sokrates
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Hallo Frau Diederich,

wenn der MA noch in den Stammdaten enthalten ist, können Sie unter Personaldaten/Beschäftigung/Zeiträume im aktuellen Monat den Haken bei "Einmalbezüge nach Austritt des Arbeitnehmers berechnen" setzen und über die Bewegungsdaten dann die Abfindung eingeben.

Der MA wird dann mit dem laufenden Monat abgerechnet.

Herzliche Grüße!

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claudiad
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Hallo Frau Koch,

das habe ich schon versucht, klappt leider nicht.

Viele Grüße

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heckerlein
Fachmann
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

ulli_preuss
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Hallo Herr Hecker,

ich hatte es gar nicht mehr auf dem Schirm, dass mittlerweile drei Jahre bei LODAS gespeichert werden. Aber bei der Verarbeitung hat sich doch nichts geändert? Es können doch weiterhin nur Vorjahr und aktuelles Jahr bearbeitet werden, oder?

Bin gerade etwas verwirrt.

Viele Grüße

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Preuß,

an den Verarbeitungen wurde nichts geändert. Sie können nach wie vor das aktuelle Jahr und das Vorjahr korrigieren.


Wie Herr Hecker richtig erwähnt hat, wurde der Löschlauf der Personalnummern im Januar 2015 auf drei Jahre erweitert. Nachlesen können Sie diese Info auch im Dokument 1021512 - Beschäftigungszeiträume in LODAS compact / classic / comfort erfassen unter 3.6 Löschaktion Personalnummern.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
nami
Beginner
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Hallo Sokrates, ich bin noch neu in der Lohnbuchhaltung und ich muss eine Nachberechnung für einen ausgeschiedenen MA durchführen. Ähnlicher Fall war schon mal ein Thema und Sie hatten darauf geantwortet. Sie können mir bestimmt helfen. 🙂 Mein Fall: MA ist bereits am 31.08.2019 ausgeschieden, erhält jetzt noch eine Abfindung. Häkchen habe ich gesetzt bei Zeiträume  - Einmalbezüge nach Austritt des AN berechnen. Bewegungsdaten Monat 05/2020 -> Nachber.Standard Monat 08/2019 Betrag Lohnart Abfindung. In der Probeabrechnung erfolgt eine Nachberechnung für 08/2019 und somit für Mai die Abr. mit der NB 08/2019. Das ist auch so in Ordnung. Es werden nur keine Lst. und keine Soz.Vers.Beiträge berechnet/abgeführt.  Ist das so richtig? In der Lohnabr. 08/2019 (2.NB) steht bei Steuer/Sozialversicherung " N" Betrag der Abfindung und "Steuerbr.FJ"  

 

Lt. Lex-inform/Info Datenbank werden Einmalbezüge immer im Zuflussprinzip geschlüsselt und abgerechnet. Änderung auf Entstehungsprinzip darf nur in den ersten 3 Wochen im Januar eines Jahres vorgenommen werden.

 

Ich würde die Abrechnung so lassen, MA bekommt volle Abfindung ohne Abzüge ausgezahlt.

 

Ist das dann so in Ordnung?

 

LG

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


die Antwort auf Ihre Frage finden Sie im Beitrag Abfindungszahlung Austritt 31.12.2019, Zahlung der Abfindung im Januar 2020.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 15.05.2020 10:34:02 von Verena_Heinlein
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