Hallo Community,
Mindert sich auch der Anteil der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wenn der Arbeitnehmer einen Eigenteil zu der 1% Regel leistet?
Zum Beispiel BLP 30.000 also 1% = 300 euro, Arbeitnehmer zahlt 100 Euro dazu. Dann ist die Grundlage doch nur 200 Euro bei der Formel 0,03*1% (200Euro statt 300Euro)*km?
Vielen Dank.
Hallo,
der Bruttolistenpreis würde sich u.U. bei einer Einmalzahlung des AN ändern. Die monatliche/regelmäßige Zahlung mindert den Nettoabzug des Arbeitnehmers im unteren Bereich seiner Abrechnung.
Genauere Angaben sind evtl. möglich, wenn Sie noch das verwendete Lohnprogramm in die Überschrift aufnehmen.
Gruß
C. Rohwäder
Hallo Frau Rast,
der BLP als Bemessungsgrundlage der Privatnutzung wird nicht gekürzt.
Die Erfassung der Zuzahlung nehmen Sie am besten wie im Dokument Info-Datenbank, Dok.-Nr. 5303259 vor. Dort finden Sie unter Punkt 8 (genauer unter Punkt 8.2.) die Vorgehensweise bei einer monatlichen Zuzahlung eines pauschalen Betrages.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Lubbe
Hallo Frau Lubbe,
das heißt in der Abrechnung steht das 1% mit den 300 Euro und wie berechnen sich die Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte, auch auf Basis der 300 Euro oder nach Abzug der Eigenzahlung durch den AN?
Für Whg-Arb wird BLP x 0,03% x einfache km hergenommen.
Wird der BLP bei Eigenanteil gekürzt in der Formel?
der blp wird gar nicht gekürzt (e-Autos mal außen vor), wenn dann der dort ermittelte Betrag für die privatnutzung.
Also bleibt es bei 0,03% * 300 Euro (wie im Beispiel ohne Kürzung) * km? Mir geht es nur um die Berechnung der Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte.
Wie meinen Sie das der dort ermittelte Betrag für die private Nutzung? Der BLP + ermittelte km und von der Summe der Eigenanteil abgezogen?
Sehr geehrte Frau Rast,
Sie haben die Formel für die Berechnung falsch intus, daher stehen Sie vor einem Problem.
Die Fahrten Wohung Arbeit berechnen Sich nicht BLP x 1% x 0,03 x km.
Sondern BLP x 0,03% x km. Das bringt zwar im Normalfall das gleiche Ergebnis, aber dann stellt sich Ihre Frage nämlich nicht. In Ihrem Fall wäre die Berechnung EUR 30.000 x 0,03% x km.
Da kürzt sich gar nix.