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Langzeitkrank, danach Rente

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letzte Antwort am 30.06.2026 13:45:54 von Jules_We1
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Jules_We1
Beginner
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Guten Morgen,

 

wir haben einen MA, der seit dem 22.07.2025 Krankengeld bezieht. Zum 01.06.2026 ist er in Rente gegangen (Altersrente für besonders langjährig Versicherte -Vollrente-).

Für 2025 hat er noch 26 Tage Resturlaub und für 2026 bis zur Rente hat er 13 Tage Urlaub. Zudem hat er noch 40 Mehrstunden.

Er hat dieses Jahr noch keine SV-Tage wegen der Krankheit.

Ich beende das AV zum 31.05.2026 wegen Rente.

Wie gehe ich mit seinen Stunden und Urlaubstagen um? Rechne ich beides in den Mai? Gibt es besondere Stammlohnarten, die anzuwenden sind?

Es ist das erste Mal, dass ich mit DATEV arbeite, ich hatte vorher ein komplett anderes Lohnprogramm.

 

Danke vorab!

NaJu2008
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 6
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Die Überstunden müssen zwingend in den letzten abgerechneten Monat, also 07/2025, da es ansonsten keine Steuer- und SV-abrechnet. Während der Krankschreibung können schließlich auch keine weiteren Überstunden anfallen.

Falls die im Austrittsmonat abgerechnet werden, könnte das in der nächsten SV-Prüfung aufgegriffen werden (ist bei uns schon vorgekommen). Und auf 2025 kannst du aktuell ja auch problemlos zurück.

Schwieriger wäre es, wenn der Mitarbeiter bereits seit 2024 im Krankengeldbezug wäre.

 

Die Überstunden rechne ich mit StLA 103 ab.

 

Da der Urlaubsanspruch während der Krankschreibung weiterhin besteht, wird dieser im Austrittsmonat abgerechnet. Dieser sollte zur Freude des Mitarbeiters ohne Steuer und SV durchlaufen.

 

Urlaubsabgeltung StLA 223

rschoepe
Experte
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@NaJu2008  schrieb:

Die Überstunden rechne ich mit StLA 103 ab.


Bei angesammelten Überstunden (die nicht ausschließlich aus dem Vormonat stammen) nehme ich inzwischen immer SLA 877. Die sind nämlich als Einmalbezug zu versteuern und verbeitragen, gleichzeitig sind die aber umlagepflichtig. Heißt:

rschoepe_0-1782811914639.png

 

tbehrens
Meister
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Nachricht 4 von 6
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Die Gewährung einer Rente löst an sich kein Beschäftigungsende aus.

 

Gibt es eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag?

Ist im AV die Beendigung geregelt?

 

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NaJu2008
Fortgeschrittener
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Das stimmt allerdings.

 

Hatte auch schon Fälle wo es zur Aussteuerung kam und dann entsprechend Arbeitslosengeld bezogen wurde und Rückwirkend dann doch noch eine Rente bewilligt wurde.

Aber ohne arbeitsrechtliche Beendigung des AV kann auch kein Austrittsdatum hinterlegt werden.

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Jules_We1
Beginner
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Die Beendigung durch Rente, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist im Arbeitsvertrag geregelt 🙂

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letzte Antwort am 30.06.2026 13:45:54 von Jules_We1
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