Liebe Lohnexperten,
mir stellt sich grad die Frage, ob man die Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung manuell befüllen kann. Eine Erfassungsmöglichkeit habe ich auf die Schnelle nicht gefunden.
Hintergrund: Mandant beschäftigt eine Werk-Studentin (PGRS 106, BGRS 0100) und zahlt die RV-Beiträge (AN+AG-Anteile) an die KKH. Die werden in der LSt-Bescheinigung ausgewiesen.
Nun hörte ich, dass in der Zeile 28 Beiträge zur PKV und PPV (zahlen wir nicht) oder die Mindestvorsorgepauschale ausgewiesen werden müssen. Das ist bei mir nicht passiert.
Wie bekomme ich da die Werte zur Mindestvorsorgepauschale rein?
Vielen Dank vorab für hilfreiche Hinweise
MfG K. Ri.
Ich muss noch mal nachfragen, da leider aus der Community und von DATEV noch nichts zu hören war.
Ich habe die Werkstudentin befragt und weiß nun, dass sie selbst bei der KKH eine Krankenversicherung (vermutlich die studentische Pflichtversicherung) abgeschlossen hat und monatlich 87,20 € KV sowie 24,55 € PV an die KKH zahlt.
Müssen nun diese selbst gezahlten Beiträge erfasst werden, um den Ausweis in die Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung reinzubekommen?
Und wenn ja, wo soll ich die eintragen? Unter "Freiwillige Versicherung" Selbstzahler ohne AG-Beitrag?
Und wenn ja, reicht es, den Jahresbeitrag zu KV und PV im Dezember einzutragen? Oder muss man in den Januar zurückgehen und die Monatsbeträge eingeben?
Wie man die Vorsorgepauschale für 2020 bzw. 2021 manuell berechnen kann, ist ja liebevoll in den Dokumenten 1070272 und 5208008 beschrieben. Aber nicht, wie der so berechnete Betrag in die Lohnsteuerbescheinigung kommt. Also gehe ich mal davon aus, dass bei korrekten Angaben LODAS den Eintrag auch automatisch berechnen kann.
@kari2 schrieb:Nun hörte ich, dass in der Zeile 28 Beiträge zur PKV und PPV (zahlen wir nicht) oder die Mindestvorsorgepauschale ausgewiesen werden müssen. Das ist bei mir nicht passiert.
Wie bekomme ich da die Werte zur Mindestvorsorgepauschale rein?
Vielen Dank vorab für hilfreiche Hinweise
MfG K. Ri.
Es gehören nur solche Werte in die LSt-B., die auch vom AG bezahlt wurden. Daher in diesem Fall unbedingt leer lassen.
Hallo @cro ,
so einfach stimmt das leider nicht immer.
Ich zitiere aus "BMF 9.9.2019, IV C 5 - S 2378/19/10002 :001 Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2020":
"Bei geringfügig Beschäftigten, bei denen die Lohnsteuer nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers erhoben wird und kein Arbeitnehmeranteil für die Krankenversicherung zu entrichten ist, ist an Stelle des Teilbetrags für die gesetzliche Krankenversicherung die Mindestvorsorgepauschale anzusetzen und unter Nummer 28 des Ausdrucks zu bescheinigen. Entsprechendes gilt für andere Arbeitnehmer, z.B. Praktikanten, Schüler, Studenten. Siehe auch Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug zu „VKVLZZ” und „VKVSONST”. Ist der berechnete Betrag negativ, ist der Wert mit einem deutlichen Minuszeichen zu versehen."
Moin,
damit dies in der Zeile 28 ausgewiesen wird, muss die Vorsorgepauschale auch bei der LSt-Berechnung berücksichtigt werden. Wie Sie dies erreichen, ist im Dokument
Berücksichtigung der Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren
beschrieben.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
wie im Dokument 1021612 unter 5.1 beschrieben, hatte ich bereits seit dem Beschäftigungsbeginn der Werkstudentin (7/2020) unter Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, in der Registerkarte Angaben zur Vorsorgepauschale das Kontrollkästchen Arbeitnehmer leistet Beiträge zur inländischen Krankenversicherung (Selbstzahler) aktiviert.
In der Lohnsteuerbescheinigung für 07-12/2020 wurde bei uns in Zeile 28 nichts ausgewiesen. In der Lohnsteuerbescheinigung des Vorarbeitgebers für 01-06/2020 gab es jedoch einen Eintrag in Zeile 28.
Der muss dann wohl die Studenten-Pflichtversicherung anders angegeben haben, vermute ich.
Kennen Sie sich da genauer aus?
Danke vorab und viele Grüße
Karin R.
@kari2 schrieb:
Kennen Sie sich da genauer aus?
Leider nicht.
Bei unseren Mandanten ist der Verdienst der Studenten meistens so gering, dass auch ohne dies kaum Lohnsteuer anfällt. Es ist also im Regelfall bei uns der Aufwand nicht erforderlich, sich hierzu entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo,
die Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung lässt sich nicht manuell befüllen.
Die Vorsorgepauschale muss für alle nach Steuerklasse abgerechneten Arbeitnehmer in Zeile 28 bescheinigt werden, wenn diese nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Das betrifft nicht nur Arbeitnehmer, die privat versichert sind, sondern auch sozialversicherungsfreie Arbeitnehmer.
Für gesetzlich und freiwillig versicherte Arbeitnehmer ist in Zeile 28 kein Wert zu bescheinigen.
Hallo Frau @Vanessa_Mertel ,
darf ich nachfragen?
Ist es dann in diesem Fall richtig, dass ich in den Angaben zur Vorsorgepauschale unter "Arbeitnehmer leistet Beiträge zur inländischen Krankenversicherung (Selbstzahler) (Kontrollkästchen)" den Haken gesetzt habe?
In diesem Fall wird laut Dok 9242653 allerdings ein typisierter AN-Anteil für die KV eines pflichtversicherten Arbeitnehmers bei der Ermittlung der Vorsorgepauschale berücksichtigt. Das wäre ja ungenauer, als wenn ich die Werte der studentischen Pflichtversicherung angeben könnte. Deren Höhe bleibt gleich und sie hängen nicht vom Arbeitslohn ab.
Danke vorab für Ihre Meinung.
Mit freundlichen Grüßen
Karin R.
Hallo Karin R.,
die Richtigkeit kann ich leider nicht beurteilen. Klären Sie bitte mit dem Finanzamt, ob bei der Steuerberechnung der Arbeitnehmerin der typisierte AN-Anteil oder die Mindestvorsorgepauschale anzusetzen ist.