Hat DATEV es nötig sich am Contest der Verbraucherzentrale Hamburg zur Mogelpackung des Jahres zu beteiligen?
Offensichtlich ja. Nun sind die Genossen keine Verbraucher, also fällt die Beteiligung fort, die Masche ist aber gleich.
Ab 2023, dem Jahr massiver Preiserhöhungen monetärer Art, die Vorjahre waren ja eher durch Leistungskürzungen bestehender Programme geprägt, wurde dann noch eine Preisposition verdeckt eingeführt. Diese Position steht mit Sicherheit in der 2xx Seiten langen und extrem unübersichtlichen Preisliste. Welche Position ich meine:
22684: Lohn-Archiv Mand.-DVD AN-Bestand
Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Pro AN im Abrufzeitraum wird dort dann ein Betrag von 0,xx EUR berechnet, bei 80 AN verdoppelt sich also der Preis der Archiv DVD.
Im Übrigen unabhängig von der Nutzung von ANO oder UO.
Eine Preisposition die in meinen Augen nur unter dem Begriff Beutelschneiderei zu verschlagworten ist.
DATEV - Skaleneffekte dürfen nicht dem Genossen zu Gute kommen.
In "Personalwirtschaft" verschoben, Kategorie "Allgemein".
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Also, nach meiner Erinnerung wurde schon immer bei Lohn-Archiv-Mandanten-DVD die Anzahl der AN bei der Berechnung zusätzlich angewandt.
Ob es sinnvoll und notwendig ist, lässt sich sicherlich drüber diskutieren.
Eine Preiserhöhung ab 2023 liegt aber m.E. nicht vor.
@Uwe_Lutz schrieb:Also, nach meiner Erinnerung wurde schon immer bei Lohn-Archiv-Mandanten-DVD die Anzahl der AN bei der Berechnung zusätzlich angewandt.
Ob es sinnvoll und notwendig ist, lässt sich sicherlich drüber diskutieren.
Eine Preiserhöhung ab 2023 liegt aber m.E. nicht vor.
Danke, @Uwe_Lutz, für die Klarstellung, gibt es denn dazu eine (gesonderte) Mitteilung, @einmalnoch ?
@einmalnoch schrieb:
Asche auf mein Haupt
Das gibt doch nur Schweinkram.
Hallo,
ich habe jetzt mal eine grundsätzliche Frage, weil wir jedes Jahr auf die Lohn-Archiv DVD hingewiesen werden. Wahrscheinlich bin ich auch jetzt aufgrund vom vielen Durchlesen div. Datev-Dokumente etwas durcheinander... 🙄
Muß ich denn Lohndaten (wir rechnen mit Lohn und Gehalt Comfort ab) der vergangenen Jahre auch archivieren, wenn ich die Prüfungen (Steuer und/oder DRV) mit GdpdU und euBP mache??? Oder muß ich nur Archivieren, wenn ich eine Lohn Archiv DVD benötige?? Wir machen ja mit jedem Gehaltsabrechnungslauf anschließend eine Datensicherung im RZ und lt. unserer IT werden die Daten auch nochmal gesichert. Dann wäre doch eine Bestellung einer Lohn Archiv DVD unnötig??
Ich möchte mich auch an das Thema Altbestandsdaten ´ranmachen und alles was älter als 10 Jahre, oder sind es jetzt ab 2025 die letzten 8 Jahre?!, davor löschen.
Dazu gehören wohl auch Daten von MA:innen, die noch beschäftigt sind, aber von denen sollten doch dann auch Daten die älter als 10 oder 8 Jahre sind gelöscht werden?? Bisher hatte ich nur MA:innen gelöscht, die schon vor > 15 Jahren ausgeschieden sind!
Ich möchte ja nicht zu viel löschen! Nach welchem Dokument müsste ich hier vorgehen?
Also das ist als Anwender, der sich nur alle paar Jahre mit diesem Thema beschäftigen muß seeeehr verwirrend!
Freue mich, wenn ich da etwas Unterstützung und für mich Licht ins Dunkle bekomme... 😁
Grüße
I. Haag