Hallo zusammen,
sehe ich das richtig, dass ich im LODAS nur U1-Anträge bis 01/2024 rückwirkend berichtigen kann?
Lt. AAG darf ich diese doch noch bis zur Verjährung vier Jahre rückwirkend berichtigen.
Könnte ich die zurückliegenden Jahre bei DATEV noch irgendwie nutzen, da ja alle Abrechnungs-/Krankheitsdaten seit 2021 darüber gespeichert wären?
Gäbe es ansonsten nur die Möglichkeit über das SV-Meldeportal an die Daten ranzukommen?
Vielen Dank für Eure Antworten zu dem Thema
Hallo,
Tatsächlich hatte ich diese Problematik nach einem Mandantenübertrag auch schon und habe es für mehrere Jahre rückwirkend über das SV-Meldeportal erledigt. Du musst nur beim Rausrechnen die damals gültigen Umlagesätze bei der entsprechenden Krankenkasse beachten. Das ist wirklich kein Hexenwerk und kann für den Mandanten durchaus lohnenswert sein. Eine Kopie der neu erstellten Erstattungsanträge sollte vielleicht auch gleich die Fibu bekommen, damit der Zahlungseingang korrekt verbucht werden kann.
Viel Erfolg
@Kö schrieb:Hallo zusammen,
sehe ich das richtig, dass ich im LODAS nur U1-Anträge bis 01/2024 rückwirkend berichtigen kann?
Lt. AAG darf ich diese doch noch bis zur Verjährung vier Jahre rückwirkend berichtigen.
Könnte ich die zurückliegenden Jahre bei DATEV noch irgendwie nutzen, da ja alle Abrechnungs-/Krankheitsdaten seit 2021 darüber gespeichert wären?
Gäbe es ansonsten nur die Möglichkeit über das SV-Meldeportal an die Daten ranzukommen?
Vielen Dank für Eure Antworten zu dem Thema
Lodas kann generell nur bis ins Vorjahr zurück rechnen. Das gilt für alle Bestandteile - somit auch für die Anträge nach AAG.
