Moin in die Runde,
wir haben bei einem Mandanten im Dezember rückwirkend ab Januar 2017 die Gefahrtarifstelle bei der einzigen Mitarbeiterin geändert. Es kommt kein Fehlerprotokoll, jedoch auch keine geänderten Auswertungen 145 und 420.
Hat jemand eine Idee, warum nicht?
Grüße
Mirko Haas
Morgen Herr Haas,
haben Sie die BG Auswertungen für Dezember 2017 geprüft, ob hier die Summen für das ganze Jahr bei der neuen Gefahrtarifstelle drin stehen?
Wenn ja, dann passt alles.
Gruß
Björn Niggemann
Moin Herr Niggemann,
genau das ist ja das Problem. Ich habe die Löhne nachgewiesen in der alten, falschen GTS. Nach Änderung der Stammdaten und Wiederholungsabrechnung bekomme ich keine neue Auswertung um das überprüfen zu können.
Gruß
Mirko Haas
Dann kann ich mir das auch nicht erklären. Hier sollten ja automatisch Nachberechnungen erfolgen.
Das war eigentlich auch mein Kenntnisstand.
Der Fall ist hier nun auch noch mehrfach (also bei unterschiedlichen Mandanten) aufgetreten.
Hallo Herr Haas,
wurde nach der rückwirkenden Änderung der Gefahrtarifstellen eine Einzelwiederholung oder eine Gesamtwiederholung gesendet? Damit die Auswertungen zur Berufsgenossenschaft geändert werden, senden Sie bitte eine Wiederabrechnung komplett, auch wenn nur ein Arbeitnehmer beschäftigt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Morgen,
bei allem Respekt, aber wo bitte steht, dass ich eine komplette Wiederholungsabrechnung machen muss um sicherzustellen, dass die veränderten Werte in den BG-Listen ankommen?
Ich habe in einer Firma für 2 AN Einzelwiederholungen machen müssen. Die Auswertung 145 und 420 hat sich dadurch nicht verändert. Nach Lektüre dieses Themas hier habe ich nun eine komplette Wiederabrechnung für die ganze Firma vorgenommen (zum Glück nur 4 AN) und per Abrechnungsvorschau die relevanten Listen überprüft. Und siehe da, die Werte wurden entsprechend geändert.
Heißt das, wenn ich eine Firma von 1000 AN abrechne, dass ich statt EINER Wiederabrechnung 1000 vornehmen muss? Das kann doch so nicht sein, oder?
Moin Herr Heinzen,
dem schliesse ich mich mal an. Was um alles in der Welt soll das? Warum soll Papier ohne Ende produziert werden, nur damit die entsprechenden Listen (und damit einhergehend auch die Meldungen) richtig sind.
@DATEV dass muss auch anders zu lösen sein.
Hallo zusammen,
ja es ist richtig, dass bei der Änderung zur Unfallversicherung für nur einen Arbeitnehmer (z.B. weil sich die GTS ab 01/2017 ändert) eine Einzelwiederholung für 12/2017 nicht ausreicht. Es ist eine Wiederabrechnung komplett erforderlich oder der Anstoß der Nachberechnung mit Wert 1 und Bearbeitungsschlüssel 96 auf 12/2017 mit der Januarabrechnung.
Derzeit wird die Möglichkeit einer Neuerstellung des Lohnnachweis bei Einzelwiederholung geprüft. Jedoch wird hierfür keine kurzfristige Realisierung möglich sein, deshalb gilt die obige Lösung.
Wir halten Sie hierzu auf dem Laufenden.
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Ich stimme Herrn Haas zu, das ist eine unmögliche Lösung.
Ich hatte den Fall dass eine Wiederholung wegen Krankengeldbezug notwendig war, natürlich nur bei einem einzigen Arbeitnehmer. Alle Auswertungen werden berichtigt, nur die BG-Auswertungen nicht. Wer programmiert sowas?
Gruß
Das ist nicht akzeptabel. Dann muß DATEV mal den Weihnachtsurlaub streichen und dieses Programmverhalten umgehend ändern.
Weiß DATEV eigentlich was Direktversand ist? Was passiert bei einer Gesamtwiederholung?
Dann ist noch ein kleiner Fehler enthalten dann noch mal eine Gesamtwiederholung?
Das ist in der Praxis nicht machbar.
Wer hat dieses Teil nur programmiert?
Oder sind das die Vorgaben der BGs ?
Ich finde Ihre Aussage zum Weihnachtsurlaub des Einzelnen völlig daneben.
Es gibt immerhin die Möglichkeit den Versandweg temporär umzustellen.
Und ja, ich finde den Sachverhalt auch unpraktisch, aber man kann sich sicher damit arrangieren.
Viele Grüße
Hallo zusammen,
es gibt Neuigkeiten! Zum 07.06.2018 wurde das Programmverhalten zur Wiederabrechnung einzelner PNR in Verbindung mit dem digitalen Lohnnachweis geändert.
Führen Sie jetzt eine „Wiederabrechnung einzelne PNR“ durch und führt diese zu einer Änderung eines melderelevanten Bestandteils (z. B. uv-pflichtiges Entgelt/Verteilung auf die Gefahrtarifstellen), wird der digitale Lohnnachweis automatisch mit der nächsten Abrechnung erstellt.
Eine „Wiederabrechnung komplett“ ist nur noch notwendig, wenn eine Mitgliedschaft mit Sondertatbestand beendet wurde und keine weitere Abrechnung für den Mandanten mehr durchgeführt wird.
Das Dokument „Lohnnachweis zur Unfallversicherung bei Wiederabrechnung einzelne PNR nicht erstellt“ wurde entsprechend angepasst.
Viele Grüße aus Nürnberg
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG