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LODAS berechnet den Kammerbeitrag Bremen zu hoch

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letzte Antwort am 15.03.2023 14:19:51 von Christopher_Fürther
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lohnexperte
Fachmann
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Liebe Community,

 

wir rechnen Mitarbeiter in Bremen ab. Diese Mitarbeiter müssen einen Kammerbeitrag zahlen. Bei der aktuellen Abrechnung (Mitarbeiter erhält eine Abfindung - Stammlohnart 270) wird diese Abfindung mit in die Berechnung des Kammerbeitrages einbezogen, obwohl Abfindungen nicht kammerbeitragspflichtig sind. Dazu habe ich zwei Fragen:

 

1. Welche Einstellungen könnten falsch sein bzw. an welchen Stellen überall (Mandantendaten, Personalstammdaten) sind Einstellungen vorzunehmen?

 

2. Woher weiß LODAS, mit welcher Nettoabzugsart der Kammerbeitrag auszuweisen ist? Die individuell bezeichnete Nettoabzugsart 9991 wurde meines Wissens an keiner Stelle dem Kammerbeitrag "zugeordnet".

 

Vielen Dank und einen schönen Tag.

 

 

 

tbehrens
Fachmann
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Erhält er neben der Abfindung noch weitere Entgelte, die kammerpflichtig wären?

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


welche Stammdaten bezüglich des Kammerbeitrags zu schlüsseln sind, finden Sie in unserem Hilfedokument 9219330 .


Bei dem Netto-Abzug 9991 handelt es sich um einen Automatikabzug, der vom Programm gegriffen wird, wenn der Haken "Beitragspflicht für alle Arbeitnehmer im Saarland und Arbeiter in Bremen" unter Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Registerkarte Kammerbeiträge gesetzt ist.


Eine manuelle Hinterlegung des Netto-Abzuges ist nicht notwendig.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lohnexperte
Fachmann
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Hallo tbehrens,

 

ja, im Monat der Abfindungszahlung wird auch noch Gehalt gezahlt, welches kammerbeitragspflichtig ist.

 

Der "Fehler" ist aber zwischenzeitlich gefunden:

 

Im Datev-Dokument https://apps.datev.de/help-center/documents/5303179 werden die Abfindungen als Ausnahme von der Kammerbeitragspflicht genannt. Aufgrund dieser Nennung im DATEV-Dokument verwunderte die Einbeziehung in die Kammerbeitragsberechnung.

 

Laut HAUFE ist die Kammerbeitragspflicht von Abfindungen dagegen noch strittig; der Arbeitgeber haftet voll für die Beträge.

 

Demnach ist nachvollziehbar, dass DATEV die Abfindungen in die Kammerbeitragspflicht einbezieht; verwirrend sind also die (unvollständigen) Ausführungen im o. g. DATEV-Dokument. Dort wäre eine Klarstellung mit dem Verweis auf die aktuelle Rechtslage ("Kammerbeitragspflicht bzw- -freiheit sind derzeit strittig") und die Umsetzung bei LODAS (vorsorgliche Einbeziehung in die Kammerbeitragsberechnung) angebracht.

 

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.

 

 

 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

wir prüfen gerne den Sachverhalt genauer für Sie.
Bitte lassen Sie uns die rechtliche Grundlage per Servicekontakt zukommen.

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 15.03.2023 14:19:51 von Christopher_Fürther
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