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LODAS: bei Systemwechsel Anmeldung mit Meldegrund 10 erhalten

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letzte Antwort am 23.05.2016 16:15:39 von buchhalterin
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buchhalterin
Einsteiger
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Nachricht 1 von 6
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Ich habe zum 1.4. eine neue Firma erhalten, die vorher nicht über DATEV abgerechnet wurde. Wir rechnen mit LODAS ab. Ich habe unter den Mandantendaten - Sozialversicherung - allgemeine Daten - Beitragsnachweis/DEÜV - Abrechnung über DATEV 01.04.2016 eingegeben.

Nun habe ich die erste Abrechnungsgruppe abgerechnet und eine Anmeldung mit 10 anstatt 13 bekommen. Habe ich da etwas vergessen?

Über eine Hilfe würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank!

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 6
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Hallo Frau Rahlf,

eine Möglichkeit, die mir so spontan einfällt, wäre, dass Sie als Eintrittsdatum bei den Mitarbeitern auch den 01.04.2016 erfasst haben. Dann wäre es zumindest richtig, wenn eine Anmeldung mit Grund der Abgabe 10 erstellt wird.

Ansonsten ist eine pauschale Beurteilung schwierig.

Viele Grüße

Uwe Lutz

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Zusammen,

wie bereits von Herrn Lutz richtig angemerkt, haben Sie vermutlich als Eintrittsdatum den 01.04.2016 erfasst.

@ Herr Lutz: Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Ich möchte hierzu gerne noch Folgendes ergänzen:

Um eine Systemwechselmeldung zu erhalten, ist das tatsächliche Eintrittsdatum (z.B. 01.12.2011) zu erfassen.

Mit einer Wiederabrechnung bzw. der nächsten Erstabrechnung erhalten Sie dann die gewünschte DEÜV-Meldung mit dem Grund der Abgabe 13.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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buchhalterin
Einsteiger
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Nachricht 4 von 6
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Vielen Dank! Mich hat der Hinweis von LODAS bei der Eingabe des Eintrittsdatum verwirrt. Da wollte ich nämlich das tatsächliche Eintrittsdatum eingeben und LODAS hat "gemeckert". Dann habe ich sein gelassen und das Ersteintrittsdatum angepasst.

Vielleicht kann LODAS da den Hinweistext ändern?

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DATEV-Mitarbeiter
Laura_Klaus
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

geht es Ihnen um diesen Hinweistext?:

Meldung Eintrittsdatum.png

Dieser Hinweis sagt aus, dass das Eintrittsdatum vor dem „Datum erste Abrechnung“ des Mandanten liegt und die Stammdaten somit erst ab diesem Anlagedatum eingespeichert werden. Mit Klick auf „Nein“ kann das tatsächliche Eintrittsdatum in der Vergangenheit beibehalten werden.

Viele Grüße aus Nürnberg
Laura Klaus
Personalwirtschaft
DATEV eG

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buchhalterin
Einsteiger
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Genau den meine ich. Ich finde den ein bißchen verwirrend. Aber wenn man es weiß, dann ist es okay.

Vielen Dank!

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letzte Antwort am 23.05.2016 16:15:39 von buchhalterin
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