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LODAS Unterstützungskasse bAV

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letzte Antwort am 20.10.2023 14:33:31 von JudithLohn1
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174AO
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ich bin Neuling in der Lohnabrechnung und habe in LODAS nun die Abrechnung einer bAV eines GF Ges. mit Unterstützungskasse.

Die Beiträge sind zu 100% im Rahmen der Gehaltsumwandlung finanziert, kein AG Zuschuss.

 

Die Probeabrechnung wurde erstellt und sieht soweit auch ganz gut aus.

Hierbei sind ausschließlich die Lohnarten 912 und 914 zu sehen.

 

Für mich ist allerdings nicht erklärlich, wieso in der Abrechnungsvorschau im Buchungsbeleg ziemlich genau 50% der Beiträge mit der Lohnart 911 und 50% der Beiträge mit der Lohnart 912 verbucht werden.

Dies gilt für Beiträge des aktuellen Monats inkl. Nachberechnung der Vormonate.

GF Ges is SV-frei.

 

Könnt ihr mir helfen wieso im Buchungsbeleg nicht ebenfalls alles zu 100% auf Lohnart 912 gebucht wird?

 

Für mich macht das so keinen Sinn.

 

Vielen Dank

greese
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Hallo,

 

bei mir klingelt da die BBG... Überschreitung der 4 % der BBG bei Entgeltumwandlung.

Mal die bisherigen Jahresbeträge prüfen.

 

Grüße

Greese

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174AO
Beginner
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Hallo Greese,

 

vielen Dank für deine Antwort.

 

Daran hab ich auch schon gedacht, wobei der AN als Gesellschafter Geschäftsführer ohnehin SV frei ist, sodass die 4% Grenze ansich egal wäre...

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greese
Erfahrener
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Nachricht 4 von 7
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hm... beim GGF sind es dann die 8 % der BBG der RV... also wenn im Jahr 2023 mehr als 7.008 € in die bAV fließen, ist der Betrag über 7.008 € individuell zu versteuern, wenn es sich um eine Direktversicherung/Pensionskasse/Pensionsfonds handelt.

 

Hier findet man dazu Infos:

Altersvorsorge GGF 

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174AO
Beginner
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852 Mal angesehen

Hallo greese,

 

vielen Dank.

 

Aber bei der Unterstützungskasse sollte es doch unbegrenzt steuerfrei sein?

 

Wie gesagt, die Besteuerung und Probeabrechnung ist m.E. korrekt, nur der Buchungsbeleg in der Abrechnungsvorschau splittet 50-50 auf?

 

vg

 

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @174AO,


wir schauen uns Ihren Sachverhalt gerne genauer an.
Wenden Sie sich dazu bitte über einen anderen Servicekanal an uns.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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JudithLohn1
Einsteiger
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Ja, die Unterstützungskasse ist bei Einzahlung kein steuerpflichtiger Arbeitslohn, sondern erst bei Auszahlung.

 

Die Entgeltumwandlung wäre in der SV bis 4% der RV BBG sv frei, aber ist ja hier irrelevant. 

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letzte Antwort am 20.10.2023 14:33:31 von JudithLohn1
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