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LODAS: Sofortmeldung bei Probearbeiter

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letzte Antwort am 19.06.2023 16:22:37 von deusex
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cka
Einsteiger
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Nachricht 1 von 9
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Guten Morgen Zusammen,

ich habe eine Frage zu Sofortmeldungen bei Probearbeitern. Wir haben gelegentlich Probearbeiter in der Firma, die 1-2 Tage unentgeltlich bei uns arbeiten um zu prüfen, ob diese für die Stelle geeignet sind. Kann ich die MA problemlos in LODAS anlegen und die dazugehörige Sofortmeldung erstellen?

Habe ich dann keine Probleme bei der Abrechnung mit diesen MA, da die ja auch kein Entgelt erhalten. Wie löse ich das am besten?

Vielen Dank im voraus und viele Grüße

Christian Kazmierzak

Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Herr Kazmierzak,

wenn Sie dies über LODAS lösen wollen, müssen Sie nur gucken, wie Sie mit den Daten der Mitarbeiter umgehen, die nach der Probearbeit nicht eingestellt werden.

Wenn Sie die Sofortmeldung über LODAS senden, werden die ersten Daten des Mitarbeiters ins Rechenzentrum gesendet. Damit ist der Mitarbeiter in LODAS nicht mehr löschbar (das geht nur, solange keine Daten gesendet wurden). Wenn dann also ein Mitarbeiter nicht eingestellt wird, müssten Sie den Beschäftigungszeitraum auf einen Zeitraum außerhalb des Nachberechnungszeitraums setzen (aktuell also z.B. 31.12.2015 bis 31.12.2015). Dann wird dieser Mitarbeiter mit der nächsten Jahresübernahme gelöscht.

Wenn man den Beschäftigungszeitraum nur löschen würde (weil er ja nicht tätig wird), bliebe dieser Mitarbeiter als "Karteileiche" vorhanden, da die Löschung über das Austrittsdatum gesteuert wird.

Alternativ besteht noch die Möglichkeit, die Sofortmeldungen über sv.net zu erstellen. Beachten Sie hierbei aber, dass dies ggf. kostenpflichtig wird, wenn man für mehrere Betriebsnummern Meldungen abgeben will/muss. Siehe hierzu die Diskussion unter SVnet - Zukünftig bei Nutzung für Mandanten kostenpflichtig .

Viele Grüße

Uwe Lutz

manu
Einsteiger
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Nachricht 3 von 9
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Hallo,

ich bin gerade über diesen Beitrag gestolpert.

Bedeutet das im Umkehrschluss, wenn ich jemanden zum Probearbeiten habe und keinen Lohn für diese zwei bis drei Tage zahle, der Probearbeiter auch nicht angemeldet werden muss (bei Sofortmeldepflichtigen natürlich eine Sofortmeldung)???

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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 9
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Hallo,

 

wie kann ich eine Probearbeit im Lohn und Gehalt anlegen, ohne das der Mitarbeiter zur Karteileiche wird?

 

LG Julia

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TN
Fachmann
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Nachricht 5 von 9
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In unsrigen Seminarteilnahmen hatten wir gelernt, dass Probearbeit unter den Mindestlohnvoraussetzungen bezahlt werden muss.

 

Lediglich wenn vertragliche "Einfühlungsverhältnisse" bestehen, dürfen diese unbezahlt durchgeführt werden.

 

Die nächste Frage wäre, wo die unbezahlten AN unfallversichert sind, und ob sie über einen Fiktivlohn über das jeweilige Lohnprogramm unfallversichert werden müssen.

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deusex
Experte
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Na ja, im Zweifel sind es stets "Einfühlungsverhältnisse", die dann argumentiert werden; die Begrifflichkeiten sind hier einerlei. Es kommt auf das Vereinbarte an, würde ich sagen.

 

Das thematisch gut passt, mein Anliegen hier angefügt: 

 

Wir sind nun dazu übergangen, dass unsere Mandanten (mit UO) in Personaldaten online die Sofortmeldungen selbst via Smartphone direkt vor Ort erstellen.

Somit entstehen keine "Deckungslücken", wenn ein Mitarbeiter kurzfristig direkt am Abend arbeiten soll.

 

Dies kommt in der Abendgastro häufig vor und SV-Net ist weder praktikabel, noch kompatibel, da wir in LODAS arbeiten und eine Zweigleisigkeit vermeiden wollen. Aus Mandantensicht betrachtet:

 

  • Ich kann in Personaldaten online zwar beim betreffenden Mitarbeiter sehen, dass eine Sofortmeldung erstellt wurde, aber weder Mitarbeiter hat einen Nachweis, den er bei sich führen muss, noch der Arbeitgeber ein Protokoll über die Übermittlung. Reicht dann der positive Abruf bei einer Kontrolle oder wie wird hier vorgegangen? Wie erhält der Mitarbeiter ein Protokoll über die Sofortmeldung, ggf. auf seine E-Mail.
  • Muss der Mitarbeiter freigegeben werden, damit die Sofortmeldung übermittelt wird?
  • Wird eine Bestätigung der Sofortmeldung ggf. an die Mail-Adresse des Mandanten gesendet?

 

Letztlich geht es mir darum, dass eine über Personaldaten online erstellte Sofortmeldung auch rechtlich zutreffend gültig ist und es nicht bei einer Kontrolle am "Einstellungsabend" zu Problemen kommt, weil weder Arbeitgeber noch Mitarbeiter kein Sofortmeldeprotokoll vorlegen kann.

 

Das Thema ist relativ neu, die Dokumente hierzu noch nicht aussagekräftig, womit ich für eine fachliche Einschätzung von Kollegen sehr dankbar wäre.

 

 

 

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deusex
Experte
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Nachricht 7 von 9
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...aber weder Mitarbeiter hat einen Nachweis, den er bei sich führen muss, noch der Arbeitgeber ein Protokoll über die Übermittlung...

edit:  Mitzuführen durch den Mitarbeiter beim Arbeiten ist nicht ein Übermittlungsprotokoll zur Sofortmeldung, sondern sein Idenitätsnachweis (Perso bspw.)

Schriftlicher Hinweis an den Mitarbeiter und Aufbewahrung dessen zum Nachweis, dass dies erfolgt ist.

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 9
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Hallo,


in DATEV Personaldaten wird kein DÜ Protokoll für die Sofortmeldung ausgegeben. Hier sieht man nur das Datum der Veranlassung der Sofortmeldung. Dieses wird in der Mitarbeiterübersicht in der Spalte Sofortmeldung angezeigt.


Die Auswertung 59 DÜ-Protokoll DEÜV-Sofortmeldung bestätigt, dass die Übermittlung erfolgreich verlaufen ist. Diese wird erst erstellt, wenn der Mitarbeiter aus DATEV Personaldaten nach LODAS übernommen und die Stammdaten im DATEV Rechenzentrum verarbeitet wurden.

 

Mit der ersten Abrechnung des Mitarbeiters wird dann auch die Auswertung 65 Meldebescheinigung für die Sozialversicherung erstellt.

 

Es wird keine Bestätigung der Sofortmeldung an die Mail-Adresse des Mandanten gesendet. Sobald diese beiden Auswertungen 59 und 65 im DATEV Rechenzentrum erstellt wurden, sind sie in Unternehmen online sichtbar.

 

Bei der Anlage eines neuen Mitarbeiters in DATEV Personaldaten kann die Sofortmeldung veranlasst werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Hilfe-Dokument: Sofortmeldung veranlassen .

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
deusex
Experte
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Hallo Frau Schön,

 

natürlich kenne ich das Dokument, da ich Dokumente generell VOR einem Beitrag in die Community lese, aber der von Ihnen beschriebene Vorgang dort nicht beschrieben war.

 

Insofern wäre es absolut hilfreich, wenn der Ablauf kurz in 1018405 aufgenommen werden würde.

 

Im Übrigen haben Sie den Ablauf korrekt beschrieben und kann dies auch so bestätigen, da ich am Wochenende noch zur Sicherheit eine Freigabe des Mitarbeiters in Personaldaten online veranlasst habe und den Vorgang verfolgt habe.

 

 

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letzte Antwort am 19.06.2023 16:22:37 von deusex
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