Wir haben im Rahmen der Lohnabrechnung (LODAS) immer mal wieder die Herausforderung, dass bei Abrechnung neuer Mitarbeiter der Haken für die Einzugsermächtung der KV gesetzt ist, weil die jeweilige Krankenversicherung in der Vergangenheit schon einmal berücksichtigt worden war. Gleiches gilt bei Wechsel der Krankenversicherung.
Allerdings ist die jeweilige SEPA der Krankenversicherung in einigen Fällen mehr als 36 Monate nicht mehr genutzt worden, sodass das Sepa Mandat von der KV nicht mehr genutzt werden darf.
Folge: Es kommen Mahnungen, da keine Zahlungen erfolgt sind.
Dies ist in der Außendarstellung immer sehr unangenehm und für den Mandanten natürlich nicht verständlich:
Idee: Bei der Lohnberechnung einen Hinweis, wenn das SEPA Mandat/Bankverbindung länger als 36 Monate nicht mehr benutzt wurde, bzw. kein Beitragsnachweis seit 36 Monaten mehr vorliegt. So können wir als Kanzlei noch auf das Problem reagieren und den Mandanten rechtzeitig darauf hinweisen.
Vielen Dank im Voraus für ihre Hilfe!
So ein Hinweis wäre praktisch.
Du könntest dann aber vielleicht auch mein Problem erleben...es ist keine elektronische Übermittlung eines Lastschriftmandats möglich, weil die KK 6 Monate nicht mehr abgerechnet wurde.
Manuell und mit Papier kann man natürlich weiterhin arbeiten.
Hallo,
Ich kann mich irren, aber ich meine mich zu erinnern, dass ich bereits mal im Monatsabschluss darauf hingewiesen wurde, dass bei einer bestimmten Krankenkasse seit längerer Zeit kein Mitarbeiter abgerechnet wurde und ich prüfen soll, ob die Einzugsermächtigung noch gültig ist. Könnte allerdings in Lohn und Gehalt gewesen sein.
Die Rückmeldung von DATEV ist nun erfolgt. Es wird eine Lösung des Problems in Lohn Online kommen, aber nicht mehr in LODAS, da dies ja abgelöst wird. Es heißt daher noch abwarten.