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LODAS Mutterschutz Volles Beschäftigungsverbot

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letzte Antwort am 25.08.2023 09:32:31 von pogo
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ihfgmbh
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Hallo Community,   

eine  Mitarbeiterin mit Festgehalt hat vor Beginn der Mutterschutzfrist individuelles Beschäftigungsverbot mit Vollausfall attestiert bekommen.

Der Beginn des Beschäftigungsverbotes ist während des laufenden Monates.

Für diesen Monat bekommt sie ihr Festgehalt mit Lohnart 002 und Mutterschutzlohn Betrag mit Lohnart 889.

LODAS berechnet die Beträge aber nicht zeitanteilig, sondern 2x das volle Brutto. Sowohl für die U1 Krankheitstage vor Beginn des Beschäftigungsverbotes als auch für die Tage ab Beschäftigungsverbot.

In der Lohnabrechnung wird auch 2x das volle Bruttogehalt (Lohnart 002 und Lohnart 889) berechnet.

Müßte LODAS nicht automatisch zeitanteilig berechnen ?

Wo liegt mein Fehler?

Muss ich das Beschäftigungsverbot auch in den Fehlzeiten erfassen?

Die Mutterschutzfrist ist erfasst.

Danke und viele Grüße

heckerlein
Fachmann
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ihfgmbh
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Hallo Herr Hecker,

ich habe alles überprüft. Alle Eingaben und Einstellungen sind so wie von Ihnen beschrieben.

Lediglich beim letzten Punkt bin ich mir nicht sicher. Wahrscheinlich liegt hier der Fehler:

Das Festgehalt ist in den Personaldaten Schnellerfassung Entlohnung erfasst.

Ich habe nun zusätzlich in den Bewegungsdaten Schnellerfassung

Brutto nochmals  die Personalnummer und die beiden Lohnarten 002 und 889 mit dem Regulären Bruttogehalt erfasst.

In der Probeabrechnung ist die Lohnart 002 jetzt doppelt drin und die 889 auch mit dem vollen Betrag, so dass ich nun das dreifache Gesamtbrutto habe.

Was mache ich falsch?

Viele Grüße

Ulrike Sehringer

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heckerlein
Fachmann
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

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ihfgmbh
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Hallo Herr Hecker,

meine Meldungen stimmen jetzt(U1 für die bisherigen Krankheitstage im Juni und U 2 ab dem Beschäftigungsverbot), die Lohnart 889 taucht hier aber nicht auf. Auch auf der Lohnabrechnung taucht die Lohnart 889 nicht auf sondern nur der normale Bruttobezug mit Lohnart 002 und dem vollen Bruttogehalt.

Stimmt das dann so?

Viele Grüße

Ulrike Sehringer

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björn
Experte
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Guten Morgen Frau Sehring,

ja das stimmt so, da bei einem Beschäftigungsverbot das volle Gehalt wie bisher weitergezahlt wird. Dafür bekommt der AG aber auch die Kosten von der Krankenkasse erstattet.

Die Lohnart 889 taucht auf der Abrechnung erst auf wenn die Mutterschutzfrist beginnt, da hier dann der Nettobetrag nur noch gezahlt wird.

Gruß

Björn Niggemann

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ihfgmbh
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Hallo Herr Hecker,

Hallo Herr Niggemann,

herzlichen Dank!

Viele Grüße

Ulrike Sehringer

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

vielleicht noch mal zur Klarstellung:

Die Stammlohnart 889 "Mutterschutzlohn" wird nur benötigt, wenn ein Teil-Beschäftigungsverbot abgerechnet wird, d.h. die Mitarbeiterin nicht mehr die volle Arbeitszeit leisten darf. In dem Fall muss der ausgefallene Anteil über die Lohnart 889 abgerechnet werden, damit der Erstattungsantrag korrekt erfolgen kann.

Bei einem Voll-Beschäftigungsverbot wird die Umrechnung im ersten Teilmonat vom Programm für den Erstattungsantrag automatisch korrekt vorgenommen. Auch die Zeiten des vollen Ausfalls werden anhand der normalen Gehaltsangaben korrekt ermittelt.

Während der Schutzfrist wird über die Stammlohnart 859 der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld abgerechnet.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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nataliekretschmer
Einsteiger
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Hallo Herr Lutz,

ich habe mal eine kurze Frage, Sie scheinen sich mit dem Thema Mutterschutz und Beschäftigungsverbot ja super aus zu kennen..

Mein "Problem" gerade ist folgendes:

Angestellte ist schwanger mit sofortigem Vollbeschäftigungsverbot, welches zum 17.09 beginnt.

Muss ich da um es genau zu machen den September aufteilen oder kann ich im September schon das ganze Errechnete Bruttogehalt zum Beschäftigungsverbot nehmen?  Oder sollte ich dann Tag genau das Gehalt nehmen und dann den Rest mit dem Errechneten Betrag?

Mit freundlichen Grüßen

Natalie Kretschmer

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Kretschmer,

bei einem Voll-Beschäftigungsverbot und Gehaltsempfängern ist die Erfassung denkbar einfach:

Zeitraum des Beschäftigungsverbotes im Bereich "Mutterschutz" eintragen - fertig. Die Umrechnung des Teilmonats erfolgt dann im Programm automatisch.

Sie sollten die Abrechnung und den Erstattungsantrag auf jeden Fall über die Probeabrechnungen prüfen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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nataliekretschmer
Einsteiger
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Ja leider nicht so ganz...

Das Gehalt vom Beschäftigungsverbot muss mit dem Durchschnitt der letzten 3 Monate vor Schwangerschaft errechnet werden, da die Angestellten immer schwankende Überstunden haben und diese ja mit eingerechnet werden müssen.

Somit würde sich folgendes Szenario darbieten:(natürlich nur beispielswerte )

Gehalt normal:  2.500€

Gehalt durchschnitt : 2.800 €

Somit ergibt sich ja die frage die 2.800€ im September oder halt anteilig die 2.500 und die 2.800 auf die Tage dann?!?!

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Kretschmer,

na gut - dann nicht ganz so einfach

Ich würde das Gehalt in Höhe von 2.500,00 ganz normal weiter abrechnen. Dies wird dann für September anteilig für das Beschäftigungsverbot umgerechnet.

Zusätzlich würde ich für die Mehrstunden eine neue Lohnart "Mehrstunden Beschäftigungsverbot" (oder wie auch immer man die nennt) anlegen und bei dieser die Erstattungsart auf "volle Erstattung Beschäftigungsverbot" umstellen.

Unter dieser Lohnart würde ich die € 300,00 für September anteilig für den Zeitraum des Beschäftigungsverbots über die Bewegungsdaten erfassen. Ab Oktober können Sie dies dann als Monatsbetrag ggf. auch in die Festbezüge übernehmen. Wichtig ist dann natürlich, dies nach Ende des Beschäftigungsverbots aus den Stammdaten wieder zu löschen.

Sie erhalten dann einen Hinweis bei Erstellung der Abrechnungen, dass bei einem Gehaltsempfänger die Abrechnung einer Lohnart mit "volle Erstattung Beschäftigungsverbot" zu Nachfragen führen kann. Die Abrechnung und der Erstattungsantrag werden aber wie gewünscht erstellt.

So erhält die Mitarbeiterin eine Abrechnung auf der das vereinbarte Gehalt und die (fiktiven) Mehrstunden gesondert ausgewiesen werden und denkt nicht, dass das Gehalt erhöht wurde.

Wichtig ist in dem Fall, unbedingt die Abrechnungen und Erstattungsanträge über die Probeabrechnung vorab zu prüfen, damit Unstimmigkeiten vor Erstellung der Abrechnung angepasst werden können.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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nataliekretschmer
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Hallo Herr Lutz,

ja wie schon gesagt nicht so einfach leider.

Ich weiß nicht ob das so der richtige Weg ist, bzw. ich glaube ich habe mich nicht so 100% richtig Ausgedrückt.

Diese fiktiven 2800,00 wären das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate vor Schwangerschaft mit der Mehrarbeit gerechnet. Dieses hatte ich bei einer Schwangerschaft vorher auch bei einer anderen Angestellten so gemacht, dort dann aber erst ab dem 1.Vollen Monat wo das Beschäftigungsverbot lief eingestellt. Und ich denke das wird dann ja wohl meines Erachtens falsch gewesen sein...

Problem hier ist halt bei mir gerade das ich ja diese Anteilige "Unterbrechung" drin habe, zwischen normal Gehalt bis zum 16.09. und ab 17.09. das Durchschnittsgehalt dann.

Mache ich da gerade einfach einen Denkfehler und stehe mir mal wieder selbst im Weg oder bin ich da auf dem richtigen Weg?

Wäre dann wie eine mögliche Lösung wie sie oben geschrieben haben einfach die Überstunden der letzten 3 Monate zu nehmen und diese dann  zu schlüssel? Das wäre ja das was Sie sagen oder?

Tut mir leid für die Umstände, aber ich hab da gerade einen gedanklichen Knoten drin glaube ich....

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Kretschmer,

ich bin mir jetzt nicht sicher, ob ich Ihr Problem zu 100% verstanden habe.

Geht es darum wie der Durchschnitt berechnet wird oder geht es um die anteilige Abrechnung für September?

Den Durchschnitt würde ich aus den letzten drei voll abgerechneten Monaten bilden. Dies wird ja z.B. auch bei Urlaub innerhalb eines Monats so gemacht.

In der Abrechnung für September würden dann auftauchen:

  1. Gehalt € 2.500,00
    davon anteilig Erstattung Beschäftigungsverbot 18.-30.09.2018 (wird vom Programm automatisch umgerechnet)
  2. Überstunden 01.-16.09.2018 € ?,?? (entsprechend der tatsächlich geleisteten Stunden)
    keine Erstattung Beschäftigungsverbot
  3. durchschnittliche Überstunden Beschäftigungsverbot € 300,00 : 30 x 13 Tage = € 130,00 (wenn auch sonst Umrechnung von Teilmonaten nach Kalendertagen - ansonsten entsprechend anpassen)
    volle Erstattung Beschäftigungsverbot

Ich hoffe, dies verdeutlicht dies noch einmal.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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Dehle
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Hallo Herr Lutz, bei der Probeabrechnung erscheint bei mir aber kein Erstattungsantrag!?"

Mfg

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Dehle  schrieb:

Hallo Herr Lutz, bei der Probeabrechnung erscheint bei mir aber kein Erstattungsantrag!?"

Mfg

 


Gibt es denn eine Meldung im Hinweis- und Fehlerprotokoll?

 

Geht es auch bei Ihnen um ein Beschäftigungsverbot? Das BV ist in den Mutterschutzdaten erfasst?

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Dehle
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Hallo Herr Lutz, vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort!

Ja, es geht um ein generelles BV; dieses ist im Bereich des Mutterschutzes als solches hinterlegt und soll ab heute, d.h. ab sofort gelten. Ich habe mir den Chatverlauf angesehen und bin davon ausgegangen, dass das Programm selbständig bis zum 23.08. das Gehalt (AG-zahlt) ermittelt und dann den BV-abteil ausrechnet (KK zahlt).

Dies ist aber nicht so. Und bei der Probeabrechnung erscheint KEIN Hinweis.

Mfg

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Uwe_Lutz
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Bei Gehaltsempfängern wird das Gehalt vom Arbeitgeber unverändert weitergezahlt. Aus der Abrechnung erkennt man nicht, dass ein BV vorliegt.

 

Es müsste nur zusätzlich ein U2-Erstattungsantrag erstellt werden, in dem das anteilige Gehalt ab Beginn des Beschäftigungsverbots zzgl. Sozialversicherung erstattet wird.

 

Liegen irgendwelche Besonderheiten bei der Mitarbeiterin vor?

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Dehle
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Bei der MA gibt es keine Besonderheiten. Wer stößt denn die Erstattung an? Das Programm oder ich mache ich das selbst (mglweise via SVnet?)

Mfg

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pogo
Meister
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Die Erstattung erfolgt automatisch, wie bei Krankheit.

Siehst du auch in der Probeabrechnung.

 

Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG): Beschäftigungsverbot - Beispiele für LODAS

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letzte Antwort am 25.08.2023 09:32:31 von pogo
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