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LODAS Mitarbeiter im Februar abgerechnet - tatsächlich nicht beschäftigt

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letzte Antwort am 24.04.2026 14:15:09 von Alexandra_Friedrich
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r_borchert
Aufsteiger
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Hallo liebe Community,

 

ein MA wurde in 02/2026 abgerechnet, obwohl er tatsächlich nicht beschäftigt war.

Tatsächlicher Beschäftigungsbeginn war der 01.03., der März ist auch schon abgerechnet.

Der Beschäftigungszeitraum 02/2026 wurde bereits gelöscht.

Nun soll die Abrechnung 02/2026 korrigiert werden, inkl. aller Meldungen an SV etc.

Könnte mir da jemand behilflich sein? Ich bin leider ratlos 😞 

 

LG

ama
Einsteiger
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Nachricht 2 von 9
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Hallo,

 

es sollte in Lodas doch genügend, dass Eintrittsdatum auf 01.03. zu ändern und eine Wiederabrechnung 03/26 zu erstellen. In der Probe sollte dann der Februar storniert werden.

 

LG 

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r_borchert
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 9
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Hallo,

 

das habe ich versucht, leider wird keine Abrechnung erstellt.

 

LG

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hexhex
Fortgeschrittener
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Evtl für den Tag, an dem er eingetreten ist, einen Austritt erfassen und dann einen neuen Eintritt zum 01.03.?

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pogo
Experte
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Nachricht 5 von 9
184 Mal angesehen

@r_borchert  schrieb:

 

das habe ich versucht, leider wird keine Abrechnung erstellt.

Für welchen Monat wird keine Abrechnung erstellt?

 

Für Februar oder die neue für März mit Eintritt am 1.3.?

 

Für Februar wird es keine geben!

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r_borchert
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 9
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Ich habe eine Wiederabrechnung für März probiert, es wird weder für März, noch für Februar eine Abrechnung erstellt.

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ama
Einsteiger
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Nachricht 7 von 9
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Welche Fehler Meldung kommt den.

 

Alternativ den Beschäftigungszeitraum komplett löschen und unter einer neuen Personalnummer richtig anlegen.

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r_borchert
Aufsteiger
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Nachricht 8 von 9
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Es kommt keine Fehlermeldung, es wird schlicht keine Abrechnung erstellt.

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,
wenn nach der Korrektur des Beschäftigungszeitraums die Abrechnung für 03/26 erneut durchgeführt wurde, sollte die Abrechnung für Februar storniert worden sein.


Gerne prüfen wir den Sachverhalt gemeinsam mit Ihnen im Detail. Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Servicekanal an uns.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 24.04.2026 14:15:09 von Alexandra_Friedrich
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