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LODAS Minijobber im Krankengeldbezug scheidet aus

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letzte Antwort am 04.03.2024 14:23:45 von Uwe_Lutz
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heikeb
Einsteiger
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Hallo,

ein Minijobber mit Unterbrechung wegen Krankheit ist zum 31.12.2023 ausgeschieden.

Da eine Unterbrechnung vorliegt, wurde in LODAS keine Abmeldung erstellt.

Dies reicht der Minijob-Zentrale nicht, sie fordert eine Abmeldung zum 31.12.2023.

Wie bekomme ich das programmtechnisch hin?

 

Vielen Dank im Voraus.

 

Freundliche Grüße

Heike Drews

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 12
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@heikeb  schrieb:

 

Wie bekomme ich das programmtechnisch hin?

 

 


gar nicht, weil eine derartige Abmeldung nicht erfolgen kann/darf

 

Mit der Abmeldung ist das sv-rechtliche Beschäftigungsverhältnis beendet. Damit Sie eine Abmeldung zum 31.12.2023 vornehmen könnten, müssten Sie die Beschäftigung erst einmal wieder anmelden. Da die Beschäftigung aber nicht wieder aufgenommen wurde, besteht kein Grund für eine Anmeldung.

 

Die Knappschaft schreibt selbst, dass nach einer Unterbrechung der Tätigkeit erst einmal eine Wiederanmeldung notwendig wird, wenn die Beschäftigung fortgesetzt wird (Unterbrechung eines Minijobs ohne Verdienst - Minijob Magazin (minijob-zentrale.de)).

 

Leider gibt es in den Beispielen keinen Fall, in dem der Minijobber während der bestehenden Unterbrechung endgültig aufhört.

 

Fragen Sie doch mal bei der Knappschaft zurück, zu wann Sie denn die Anmeldung erstellen sollen. Denn ohne neue Anmeldung ist eine Abmeldung nicht möglich...

heikeb
Einsteiger
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Nachricht 3 von 12
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Hallo,

zunächst herzlichen Dank für Ihre Antwort.

 

Ich hatte am Telefon gleich gefragt, wie das funktionieren soll. Der Herr sagte, Wiedereintritt am 01.12.2023, dann kein Geld, weil ja im Krankengeld, dann käme die Abmeldung zum 31.12.2023.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Dann würde ich dafür mal nach einer Rechtsgrundlage für die Wiederanmeldung fragen.

 

Durch die Meldungen würden Sie einen Rentenmonat (zwar mit Entgelt € 0,00 aber trotzdem als  Rentenmonat) melden, den es eigentlich nicht geben darf.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 5 von 12
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Ggf. mal ganz freundlich nachfragen, weil dies vom Lohnprogramm so nicht umgesetzt wird. Und damit Sie dies weitergeben können, müssten Sie eine Rechtsgrundlage mit angeben...

 

 

 

 

Ich möchte nicht wissen, wie viele Minijobber ich nach einer Unterbrechung habe ausscheiden lassen, ohne dass eine weitere Abmeldung erfolgt ist. Da hat es noch nie nachfragen gegeben... 🤔

heikeb
Einsteiger
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Direkt nachfragen wird schwierig, weil man bei der Minijob-Zentrale ja nie denselben Mitarbeiter ans Telefon bekommt.

 

Vorher hatte eine andere Sachbearbeiterin von der Minijob-Zentrale nur eine Kopie der Unterbrechungsmeldung haben wollen.

 

Dazu sagte der Mitarbeiter heute: "Tut mir leid die Falschaussage, da müssen wir mal nachschulen..."

 

Ich könnte ja alles auf sich beruhen lassen, aber das Blöde ist, dass die Minijob-Zentrale ohne diese Abmeldung Beiträge schätzt und lustig abbucht...

 

Ich habe ganz guten Kontakt zu einer Prüferin der DRV, ich glaube, da rufe ich mal an...

rschoepe
Fachmann
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@heikeb  schrieb:

weil man bei der Minijob-Zentrale ja nie denselben Mitarbeiter ans Telefon bekommt.


Die Aufforderung zur Abmeldung solltest du aber doch per Post bekommen haben, oder? Da würde ich dann, mit Bezug auf das Schreiben, eine Mail schicken, in der du nach der Rechtsgrundlage fragst und wie genau sie sich das vorstellen. Und auch nur Antwort per Mail oder Post akzeptieren, die kommt dann nämlich gleich in die Unterlagen, falls es bei der nächsten Prüfung Fragen gibt.

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heikeb
Einsteiger
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Guten Morgen,

nein, die Aufforderung für die Abmeldung kam nicht per Post oder Email, da ich ja wegen der unberechtigten Schätzungen angerufen habe.

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heikeb
Einsteiger
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Nachricht 9 von 12
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Eine Rpckmeldung noch: Die Prüferin von der DRV hat gesagt, es müsse eine Abmeldung erfolgen, weil ansonsten das Beschäftigungsverhältnis ja nicht beendet ist. Kann ich nachvollziehen.

 

Ich habe jetzt mit SV net eine Abmeldung gesendet. Tatsächlich am 01.03., muss geklappt haben (obwohl Ende am 29.02.2024)  denn ich habe keine Fehlermeldung und auch eine Transaktionsnummer.

 

Werde ich aber mit der Minijob-Zentrale nochmal abstimmen.

 

Freundliche Grüße und eine schöne (sonnige) Woche!

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@heikeb  schrieb:

Eine Rückmeldung noch: Die Prüferin von der DRV hat gesagt, es müsse eine Abmeldung erfolgen, weil ansonsten das Beschäftigungsverhältnis ja nicht beendet ist. Kann ich nachvollziehen.

 


Merkwürdig.

 

Sie hatten doch eine 34er Abmeldung übermittelt, oder?

 

Und das heißt

 

Uwe_Lutz_0-1709546945573.png

= Ende des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses

 

Aber gut, wenn mit der manuellen Meldung dann alle zufrieden sind...

 

 

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ennoh
Aufsteiger
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Das Hilfedokument https://apps.datev.de/help-center/documents/1032508 schreibt im Punkt 6.1.5.2 zwar, daß in dieser Konstellation keine Abmeldung 30 erstellt wird.

 

Allerdings würde ich den § 9 Abs. 1 S. 2 DEÜV anders interpretieren:

"Endet die Beschäftigung während der Unterbrechung, ist eine Abmeldung nach § 8 zu erstatten."

 

Fraglich was nun also stimmt.

 

Gruß E.H.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 12 von 12
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@ennoh  schrieb:

 

Allerdings würde ich den § 9 Abs. 1 S. 2 DEÜV anders interpretieren:

"Endet die Beschäftigung während der Unterbrechung, ist eine Abmeldung nach § 8 zu erstatten."

 

 


Bei einer sozialversicherungsrechtlichen Unterbrechung ist dies richtig. Aber wenn ein Minijobber nach Ablauf der 6-wöchigen Entgeltfortzahlung weiter erkrankt ist, hat dieser -wie bekannt- kein Anspruch auf Krankengeld, so dass eine 34er Abmeldung und keine Unterbrechungsmeldung erstellt wird.

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letzte Antwort am 04.03.2024 14:23:45 von Uwe_Lutz
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