Servus an alle!
Für die März-Abrechnung ist eine Überstundenauszahlung eines Mitarbeiters, der eigentlich unter die März-Klausel fällt, zu verarbeiten. Aber die Märzklausel wird nicht berücksichtigt. Was kann der Grund sein?
Es sind alle Voraussetzungen erfüllt.....
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wie hoch war denn das RV-Brutto im Jahr 2025? Wenn die BBG der RV/AV bereits überschritten ist, wird die März-Klausel nicht angewandt, da dann kein weiteres "SV-Luft" zur Verfügung steht.
RV-Brutto 2025 =>84.939,-- €
Januar 2026 =>Brutto 5.217,00 € + 1.298,25 € Überstundenvergütung - Märzklausel berücksichtigt
Februar 2026 =>Brutto 5.217,00 € + 1.298,25 € Überstundenvergütung - Märzklausel berücksichtigt
Für März gleiches Szenario - aber keine Berücksichtigung der Märzklausel.
Und Sie haben die Überstunden in der Märzabrechnung mit der gleichen Lohnart erfasst wir in 01/2026 und 02/2026?
Ja - gleiche Lohnart!
Die Märzklausel wird angewandt, wenn die BBG des aktuellen Jahres überschritten wurde. Im März 2026 wird die Beitragsbemessungsgrenze des Jahres 2026 für die ersten drei Monate nicht überschritten.
Monatsgehalt, 3 x € 5.217,00 = € 15.651,00 + Einmalzahlung 03/2026 € 1.298,25 = € 16.949,25.
Die BBG für die KV bei drei Monaten beträgt 3 x € 5.812,50 = € 17.437,50. Somit kann die Einmalzahlung in 03/2026 vollständig über die BBG der Monate 01-03/2026 verbeitragt werden, so dass die März-Klausel nicht zur Anwendung kommt.
Im Januar und Februar erfolgten jedoch jeweils auch Einmalzahlungen von je 1.298,25 €.
So dass doch von 01-03/2026 =>19.545,75 € abgerechnet wurden bzw. werden sollen!
Liegt über BBG 17.437,50 € => also auch in 2026 überschritten!
Da in 01+02/2026 die Märzklausel angewandt wurde, gehören diese Einmalzahlungen nicht zur BBG 2026, sondern wurden -dies ist ja gerade der Sinn der Märzklausel- in 2025 verbeitragt.
Nachtrag:
Wenn Sie für März 2026 eine Probeabrechnung machen, werden Sie feststellen, dass die volle Einmalzahlung im KV-Brutto enthalten ist.
Nun ist der Groschen gefallen - vielen Dank für die Erklärung des Profis 🙂