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LODAS - Märzklausel

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letzte Antwort am 08.04.2026 13:06:33 von Lonestar1970
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Lonestar1970
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Servus an alle!

 

Für die März-Abrechnung ist eine Überstundenauszahlung eines Mitarbeiters, der eigentlich unter die März-Klausel fällt, zu verarbeiten. Aber die Märzklausel wird nicht berücksichtigt. Was kann der Grund sein?

Es sind alle Voraussetzungen erfüllt.....

Uwe_Lutz
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Wie hoch war denn das RV-Brutto im Jahr 2025? Wenn die BBG der RV/AV bereits überschritten ist, wird die März-Klausel nicht angewandt, da dann kein weiteres "SV-Luft" zur Verfügung steht.

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Lonestar1970
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RV-Brutto 2025 =>84.939,-- €

Januar 2026 =>Brutto 5.217,00 € + 1.298,25 € Überstundenvergütung - Märzklausel berücksichtigt

Februar 2026 =>Brutto 5.217,00 € + 1.298,25 € Überstundenvergütung - Märzklausel berücksichtigt

 

Für März gleiches Szenario - aber keine Berücksichtigung der Märzklausel. 

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lohnexperte
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Und Sie haben die Überstunden in der Märzabrechnung mit der gleichen Lohnart erfasst wir in 01/2026 und 02/2026?

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Lonestar1970
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Ja - gleiche Lohnart! 

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Uwe_Lutz
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Die Märzklausel wird angewandt, wenn die BBG des aktuellen Jahres überschritten wurde. Im März 2026 wird die Beitragsbemessungsgrenze des Jahres 2026 für die ersten drei Monate nicht überschritten.

 

Monatsgehalt, 3 x € 5.217,00 = € 15.651,00 + Einmalzahlung 03/2026 € 1.298,25 = € 16.949,25.

 

Die BBG für die KV bei drei Monaten beträgt 3 x € 5.812,50 = € 17.437,50. Somit kann die Einmalzahlung in 03/2026 vollständig über die BBG der Monate 01-03/2026 verbeitragt werden, so dass die März-Klausel nicht zur Anwendung kommt.

Lonestar1970
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Im Januar und Februar erfolgten jedoch jeweils auch Einmalzahlungen von je 1.298,25 €.

 

So dass doch von 01-03/2026 =>19.545,75 € abgerechnet wurden bzw. werden sollen!

Liegt über BBG 17.437,50 € => also auch in 2026 überschritten!

 

 

 

 

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Uwe_Lutz
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Da in 01+02/2026 die Märzklausel angewandt wurde, gehören diese Einmalzahlungen nicht zur BBG 2026, sondern wurden -dies ist ja gerade der Sinn der Märzklausel- in 2025 verbeitragt. 

 

 

 

 

 

 

Nachtrag:

 

Wenn Sie für März 2026 eine Probeabrechnung machen, werden Sie feststellen, dass die volle Einmalzahlung im KV-Brutto enthalten ist.

Lonestar1970
Beginner
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Nun ist der Groschen gefallen - vielen Dank für die Erklärung des Profis 🙂

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letzte Antwort am 08.04.2026 13:06:33 von Lonestar1970
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