Laut Infoservice LODAS von heute früh soll für den März eine automatische Wiederabrechnung für den März erfolgen.
Zitat: "Kug-Antrag
Wenn Sie den Monat März 2020 mit Kurzarbeitergeld abgerechnet haben, haben Sie zwei Möglichkeiten:
■ Sie müssen im Programm nichts Zusätzliches tun. Zusammen mit der Abrechnung April 2020 wird durch die automatische Nachberechnung der Kug-Antrag für März 2020 automatisch korrigiert."
Ich habe heute bei der Abrechnung für April keine automatische Wiederabrechnung für März erhalten.
Muss ich den März nun manuell wiederabrechnen?
Hallo,
ich bin kein Profi aber da steht es erfolgt eine automatische "Nachberechnung".
Das Programm dafür wird aber doch erst noch ausgeliefert.
Grüße
Nico
Hallo Frau Troike,
ja, es sollte seit gestern eine automatische Nachberechnung auf März erfolgen.
Im LODAS sollte dafür kein Programmupdate nötig sein.
Da die automatische Nachberechnung bei mir jedoch nicht passiert war, musste ich nun den bereits abgerechneten April komplett wiederabrechnen, und dabei manuell die Nachberechnung auf März anstoßen.
Ein geschickterer Weg ist mir nicht eingefallen.
Aber anscheinend war ich die einzige Betroffene.(?)
Mit freundlichen Grüßen, auch an DATEV
Hallo,
derzeit ist die automatische Nachberechnung im Programm LODAS noch nicht möglich.
Wir bitten diesen Sachverhalt zu entschuldigen.
Stoßen Sie die Nachberechnung im aktuellen Abrechnungsmonat manuell über Bewegungsdaten | Erfassungstabellen, Register Nachberechnung Standard für den gewünschten Monat mit dem Wert 1 und BS 96 an.
Die Kollegen arbeiten bereits daran, dass die automatische Nachberechnung schnellstmöglich im System umgesetzt wird.
Die Erstellung der neuen KUG-Anträge ist unabhängig vom Service-Release und seit dem 14.04.2020 im Rechenzentrum möglich.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Nur nochmal ganz kurz nachgefragt.
Ich würde im April in die Bewegungsdaten/ Erfassungstabelle/ Lasche: Nachberechnung Standard gehen
und folgendes Erfassen?:
NM/JJJJ: 03/2020
PNR: 123
BS: 96
LA: 420 (?)
Wert: 1
OK
Wir haben im März, bei einigen MA, für März Kuz erfasst und im April per Nachberechnung Standard noch mal auf die genaue Zeit Kuz gändert, beim jeweiligen MA.
In dem Fall wird ja schon eine Nachberechnung erfolgen und ich muss nicht mehr wir oben beschrieben anstoßen?
Grüße
Nico
Hallo Frau Mertel,
mir ist das jetzt auch passiert, da keine Information mehr erfolgte.
Ich muss die Eingaben in den Bewegungsdaten dann für jede betroffene Personalnummer eingeben?
Und danach?
Der Abrechnungsmonat April ist ja bereits abgerechnet und für März kann ich somit keine Wiederabrechnung mehr machen.
Muss ich somit auch noch eine Wiederabrechnung komplett für den April absenden, der ja völlig richtig lief?
Danke und viele Grüße
Ingrid Hercher
Hallo Frau Troike,
bei mir war es genau so. Ich wollte jetzt auch nicht auf die automatische Nachberechnung warten. Gestern ging sie jedenfalls noch nicht und ich habe jetzt einen geänderten KUG-Antrag für März nur mit den Daten der Mitarbeiter erhalten, bei denen es Änderungen gab...
So hat es jetzt bei mir funktioniert:
Wenn der April abgerechnet ist: Nochmals in April gehen, dann in die Bewegungsdaten/Erfassungstabelle/Lasche: Nachberechnung Standard gehen und folgendes erfassen:
NM/JJJJ 03/2020
Mitarbeiternummer auswählen
BS 96
Wert 1
Eine Lohnart ist nicht nötig!
Daten senden: Die Daten des Monats April senden mit Wiederholungsabrechnung für die betroffenen Mitarbeiter...
Viele Grüße
Hallo bärbel_sch,
danke für den Hinweis.
Komisch nur, dass im Dok 1008688 jetzt wieder unter 4.2 steht, dass es geht.
(Wobei oben bei den Änderungen in dem Dok. ist das nicht angegeben.)
Aber in der Community habe ich eben gelesen, dass es doch noch nicht geht.
Echt blöd.
Ich werde mir dann mal die MA wieder vornehmen und die betreffenden (ohne Änderung) mit BS96 ... lieber manuell anstoßen.
Grüße und Danke nochmal
Nico
Hallo Community,
seit dem 21.04.2020 erfolgt auch ohne den manuellen Nachberechnungsanstoss, die Erstellung der aktualisierten KuG Anträge für den Vormonat.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Hercher,
schauen Sie sich dazu bitte folgenden Beitrag an.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG