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LODAS KUG Kürzungsformel auf Auswertung 102

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letzte Antwort am 18.09.2020 12:42:36 von Uwe_Lutz
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lohnexperte
Meister
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Liebe Community,

 

ich habe eine Verständnisfrage:

 

Warum wird auf der Auswertung 102 Bruttosoll-/Istentgelt KUG für ... die

 

Kürzungsformel Stunden: Betrag - (Betrag / )wöchentl. AZ x 13 /3) x Fehlstunden)

 

ausgegeben, obwohl diese bei der Berechnung gar nicht angewandt wird?

 

Die Berechnung des Istentgeltes erfolgt mit der Formel:

 

gekürztest Entgelt (Istentgelt) = (Festbetrag / tarifliche Arbeitszeit) x (tarifliche Arbeitszeit - Anzahl der Kurzarbeitsstunden)

 

(Wie) kann ich die Ausgabe der derzeit aufgedruckten Kürzungsformel verhindern?

 

(Wie) kann ich den Aufdruck der tatsächlich angewandten Kürzungsformel erreichen?

 

Vielen Dank und

 

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 5
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Hallo,


auf der Auswertung 102 wird bei Gehaltsempfängern immer die Kürzungsformel "Betrag - (Betrag / (wöchentl. AZ x 13 /3) x Fehlstunden)" angedruckt. 


Die Berechnung wird nach dieser Formel durchgeführt, jedoch wird statt der wöchentlichen AZ x 13/3, die von Ihnen gewählte Monatliche Sollarbeitszeit als Grundlage genommen. Deshalb sieht in Ihrem Beispiel die Berechnung wie folgt aus: 


2.800,00 – (2.800,00 / 176,00 x 30,00)
2.800,00 – 477,27
= 2.322,73


Durch die Änderung von wöchentlicher Arbeitszeit auf Monatliche Sollarbeitszeit bleibt diese Formel jedoch unberührt. Ein unterdrücken dieser Formel auf der Auswertung ist nicht möglich.


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lohnexperte
Meister
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Nachricht 3 von 5
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Hallo Frau Mertel,

 

vielen Dank für Ihre Antwort.

 

Leider kann ich Ihre Ausführungen nicht nachvollziehen:

 

In den Mandantendaten haben wir für die Umrechnung von gespeicherten Festbezügen bei Teilmonaten die Formel:

 

Betrag - (Betrag / 30 x Fehltage) 

 

gespeichert.

 

Die auf der Auswertung 102 angegebene Kürzungsformel findet ist also in keinem Fall Anwendung: weder bei der Berechnung von Teilmonaten noch bei der Berechnung des gekürzten Entgeltes im Falle von Kug.

 

Ist es programmtechnisch wirklich nicht möglich, die tatsächlich in den Mandantenstammdaten hinterlegte und angewandte Kürzungsformel anzudrucken? Oder wenigstens den Aufdruck der nicht angewandte Kürzungsformel zu unterdrücken?

 

Die Auswertung 102 wird in unserem Haus genutzt, um den Mitarbeitern bei Fragen zum Kug die Berechnungen zu erläutern. Ich empfinde es als unprofessionell, auf DATEV-Auswertungen Formeln oder Berechnungen zu haben, die tatsächlich gar nicht relevant sind; und dem Mitarbeiter sagen zu müssen: "Das hier stimmt nicht, das steht hier nur so."

 

Vielen Dank, viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 5
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Hallo,


das System greift in diesem Fall nicht auf die Umrechnungsformel zu, die im Feld "Umrechnung von gespeicherten Festbezügen bei Teilmonaten" hinterlegt ist.


Es wird für die Berechnung des Ist-Entgelts immer folgende Formel verwendet:


Soll-Entgelt - (Soll-Entgelt / mtl. Arbeitszeit x KUG-Stunden) 


Nur bezüglich der monatlichen Arbeitszeit können Einstellungen getroffen werden, sodass nicht mehr die hinterlegte wöchentliche Arbeitszeit auf den Monat hochgerechnet wird, sondern die hinterlegte monatliche Arbeitszeit zur Berechnung herangezogen wird.


Der Andruck der Kürzungsformel kann nicht unterdrückt bzw. verändert werden.


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
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Uwe_Lutz
Unerreicht
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Nachricht 5 von 5
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Hallo Frau Mertel,

 

es ist aber nicht gerade hilfreich und führt bei den Mandanten zu Irritationen, wenn die Umrechnung mit der fest hinterlegten monatlichen Arbeitszeit erfolgt als "angebliche" Umrechnungsformel aber 

 

Betrag - (Betrag : (wöchentl. AZ x 13 : 3) x Fehlstunden)

 

angegeben ist.

 

Hier sollte auf der Auswertung 102 schon die tatsächlich genutzte Umrechnungsformel stehen.

 

Auf die Frage von Mandanten, warum denn auf der Auswertung eine falsche Umrechnungsformel steht, konnte ich bisher keine sinnvolle Antwort finden.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 18.09.2020 12:42:36 von Uwe_Lutz
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