Ich habe folgende Frage:
Ein Mitarbeiter hatte am 01.01. für 5 Std. Bereitschaftsdienst. Er erhält ein Festgehalt i.H.v 3.000
00 mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Std./Woche (=17,31/Stunde).
Für den Notdienst soll er einen Zuschlag von 125 % erhalten.
Kann ich jetzt EUR 17,31 x 125% x 5Std als steuerfreien Feiertagszuschlag abrechnen oder muss zusätzlich 5 Stunden Grundgehalt gezahlt werden? Der Zuschlag muss ja neben das Gehalt treten, um steuerfrei zu sein.
Hallo,
das kommt meiner Meinung nach darauf an, ob die Bereitschaftsstunden innerhalb der 40 Stunden liegen oder nicht, bzw. ob sie in dem Monatsentgelt enthalten sind.