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LODAS - Fehler individuelles Beschäftigungsverbot / Mutterschutz

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letzte Antwort am 05.04.2019 08:33:13 von Vanessa_Mertel
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Thomas_Kahl
Meister
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Guten Morgen,

ich bin in LODAS über einen Fehler gestolpert, der einiges an negativen Auswirkungen nach sich zieht. Die Konstellation ist wohl ziemlich selten, daher ist das wohl auch keinem Programmierer aufgefallen. @Datev: Bitte an die entsprechende Stelle weiter geben. Danke.

Sachverhalt:

Eine Angestellte eines Mandanten war Schwanger. Nunmehr war eine Weiterbeschäftigung aufgrund der Art der Tätigkeit nicht möglich und ein anderer Arbeitsplatz während der Schwangerschaft auch nicht. Somit hat der Arbeitgeber ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Das habe ich in LODAS auch so erfasst. Soweit alles unproblematisch.

Der errechnete Tag der Entbindung war der 24.03.2019. Mutterschutzfrist sollte also vom 10.02.2019 bis 19.05.2019 laufen.

Nunmehr hatte die Arbeitnehmerin aber eine Frühgeburt und hat bereits zum 19.01.2019 (also vor dem errechneten Beginn Mutterschutz) entbunden. Ich habe nunmehr den tatsächlichen Tag der Entbindung erfasst, Frühgeburt angekreuzt und die Daten nach Fehlzeiten übernommen. Neue Mutterschutzfrist (dies nur zur Info) 19.01.2019 bis 25.05.2019. An das individuelle Beschäftigungsverbot habe ich nicht gedacht. Dort stand nach wie vor 09.02.2019 als Enddatum drin. Und nun der Knackpunkt: eine Fehlermeldung hinsichtlich der Kollision der Daten habe ich nicht bekommen. Weder im LODAS noch auf dem Fehlerprotokoll.

Da mir die Daten erst zum März vorlagen, konnte ich das auch erst im März berichtigen.

Die Auswirkungen in der Abrechnung waren: Die U2-Erstattungsanträge für das Beschäftigungsverbot Januar und Februar sowie der U2-Erstattungsantrag für den Mutterschutz Februar wurden storniert. Neue Anträge wurden nicht erstellt!

Bei der Arbeitnehmerin wurde keine Unterbrechung auf dem Lohnschein ausgegeben (und vermutlich auch so nicht berechnet). Das Mutterschutzgeld wurde zusätzlich zum gezahlten Gehalt erfasst und ausgezahlt.

Nunmehr war mein zweiter Fehler, dass ich mich darauf verlassen habe, dass alles passt und ich die Abrechnung nicht kontrolliert habe ...

MfG
T.Kahl
Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

interessanter Aspekt - kommt aber ja glücklicherweise tatsächlich nicht so häufig vor. Unabhängig davon sollte dies von der DATEV tatsächlich mal geprüft und entsprechende Plausibilitätsprüfungen eingearbeitet werden.

Ein Hinweis aber noch zu Ihren Ausführungen:

Der Arbeitgeber spricht, wenn eine weitere Beschäftigung aufgrund der Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz unzulässig und eine Umsetzung nicht möglich ist ein generelles Beschäftigungsverbot aus.


Das individuelle Beschäftigungsverbot wird vom Frauenarzt ausgesprochen, wenn Leib und Leben von Mutter und/oder Kind gefährdet sind.

Viele Grüße

Uwe Lutz

Thomas_Kahl
Meister
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Stimmt. Hab ich auch als Generelles erfasst.

MfG
T.Kahl
DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

Sie haben Recht. Im Normalfall muss LODAS einen Fehler ausgeben, der beschreibt, dass sich Fehlzeiten für die Mitarbeiterin überschneiden und somit keine Berücksichtigung dieser Fehlzeiten im Programm erfolgen kann.

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Ordnungsbegriffen (Berater-, Mandanten- und Personalnummer) über unsere weiteren Servicekanäle telefonisch oder schriftlich an uns, damit wir Ihren speziellen Sachverhalt zur Prüfung an die zuständigen Kollegen weitergeben können.

Viele Grüße

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 05.04.2019 08:33:13 von Vanessa_Mertel
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