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LODAS: Entgeltersatzleistung Kinderkrankengeld bei Kurzarbeit

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letzte Antwort am 04.03.2021 14:48:17 von lohnexperte
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Isern
Beginner
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Nachricht 1 von 8
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Hallo zusammen,

 

wir haben bei der Abrechnung mit DATEV Lodas folgendes Problem:

 

Ein Mitarbeiter hat im Abrechnungsmonat mehrere Tage Kurzarbeit sowie einen oder mehrer Tage Kinderpflege mit Krankengeld (die Kinderpflege findet an Tagen statt, an denen der Mitarbeiter hätte arbeiten müssen).

 

In den Abrechnungen wird nun auf den Protokollen zur EEL an die Kasse via DÜ ein deutlich geringerer Kalendertägiger-Netto ausgewiesen, als wenn der MA die Kinderpflege nicht während eines KUA-Zeitraumes (Monat März) in Anspruch genommen hätte. Aufgrund dessen, dass der Kinderpflegetag jedoch ein normaler Arbeitstag gewesen wäre, muss doch auch die EEL ein entsprechendens Kalendertägiges Netto ausweisen?

 

Auf der EEL stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:

 

butto: 225,64€; netto: 59,46€

Bei "Normalarbeit" wäre der Netto 118,82€

 

Wie erhalten wir eine korrekte EEL? Bei Veränderung der Einstellungen (abweichend zu den Mandantendaten) in den Personaldaten > reg. Arbeitszeit > umrechnung v. gesp.- Festbezügen bei Teilmonaten haben wir bereits "zu bezahlende Kalendertage/tats. Tage pro Monat" ausprobiert und eine Probeabrechnung durchgeführt, welche gar keine EEL erstellt.

 

Vielen Dank für die Hilfe.

 

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 8
1019 Mal angesehen

Hallo, 

 

den Sachverhalt wurden wir uns gerne anschauen. Setzen Sie sich dafür bitte über einen anderen Weg mit uns in Verbindung. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Stein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 3 von 8
892 Mal angesehen

Liebe Community,

 

gibt es zu dieser aufgeworfenen Frage zwischenzeitlich eine Antwort.


Auch ich stoße aktuell auf ein mir unverständliches Problem:

 

Ein MA nimmt an vier Wochentagen Kinderkrankenpflege in Anspruch.

 

OHNE KA in diesem abzurechnenden Kalendermonat wird auf der EEL-Bescheinigung an die Krankkasse ein Bruttoarbeitsentgeltausfall von 553 € und ein Nettarbeitsentgeltausfall von 312,79 € bescheinigt.

 

Sofern in diesem Monat Kurzarbeit von 40 Std. abzurechnen sind, weist die EEL-Bescheinigung folgende Werte aus: Bruttoarbeitsentgeltausfall 533 € und Nettoarbeitsentgeltausfall 332,48 €.

 

Sofern in diesem Monat Kurzarbeit von 80 Std. abzurechnen sind, weist die EEL-Bescheinigung folgende Werte aus: Bruttoarbeitsentgeltausfall 533 € und Nettoarbeitsentgeltausfall 424,13 €.

 

Hat das so seine Richtigkeit?

 

Oder muss ich noch an anderen Stellen Einstellungen verändern?

 

Vielen Dank und einen schönen Tag!

 

Viele Grüße!

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 8
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Hallo, 
den Sachverhalt müssten wir uns anschauen. Wenden Sie sich hierzu bitte über einen anderen Servicekanal an uns.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Isern
Beginner
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Nachricht 5 von 8
851 Mal angesehen

Hallo,

 

dazu wurde von uns bereits im Juli 20 ein Ticket eingestellt. Seitdem wird der Sachverhalt laut Ticket von der Entwicklungsabteilung geprüft.

Weitere Antwort haben wir bislang dazu keine.

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lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 6 von 8
843 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

vielen Dank für die Rückmeldung zum Stand der Klärung aus dem letzten Jahr.

 

Ich habe soeben einen Servicekontakt angelegt und sehe der Antwort gespannt entgegen.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

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alex123
Beginner
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Nachricht 7 von 8
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Guten Tag Frau Müller,

 

gibt es hier zwischenzeitlich eine Lösung (falsche Schlüsselung/falsche Handhabung o.ä.)?

Ich habe ebenfalls ein problem mit Kind Krank während KUG -> entweder ist die EEL falsch oder das KUG.

 

Grundsätzlich: Kinderkrankenschein (pandemiebedingt wie die TK so schön schreibt) > KUG > IfSG, oder?

 

AN arbeitet in TZ, 4 Tage / Woche á 5 Stunden, an drei Tagen während KUG Gewährungszeitraum ohne KUG-Ausfall Kinderkrankenschein. Ich habe die KUG-Stunden im Kalendarium erfasst. Erfasse ich die Fehlzeiten nur in den Fehlzeiten, erhalte ich eine fehlerhafte DÜ für die EEL. Grundgehalt 1720,- € bei 20,0 Stunden pro Woche müsste mE eine EEL i.H.v. 99,25 € (für täglich 5,0 Stunden) übermitteln, leider stehen (wahlweise) entweder 66,43€ oder 108,34€ zur Auswahl.

 

Danke für die öffentliche Antwort!

 

 

 

 

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lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 8 von 8
740 Mal angesehen

Liebe Community,

 

gerne halte ich Sie auf dem Laufenden:

 

Zu meinem Servicekontakt habe ich zeitnah eine Antwort erhalten:

 

"Derzeit besteht ein Programmfehler, so dass es zu fälschlichen Werten der EEL kommt.

Sie können derzeit nur eine EEL-Meldung erzeugen mit plausiblen Werten, in dem Sie den Monat ohne KUG, aber mit Fehlzeit Kinderpflege abrechnen und die EEL an die Kasse manuell weiterleiten.

Ich habe den Fall an die zuständige Abteilung weitergeleitet."

 

So mache ich das jetzt auch, obwohl die von Programm fehlerhaft erzeugten Werte (in den von mir abgerechneten Mitarbeitern) nur geringfügig von den korrekten abweichen. 

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

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letzte Antwort am 04.03.2021 14:48:17 von lohnexperte
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