Hallo liebe Community,
ein Fall wirft gerade Fragen auf und wir sind nicht so sicher, was richtig ist.
Bei einer AN (Eintritt 1.1.25) wird das Kind krank (17.01.25), sie selbst ist krank vom 20.01.-24.1.25. Da es das Eintrittsmonats ist, wurde der Lohn entsprechend gekürzt. Der AG zahlt Kind krank nicht, deshalb wurde Entgeltersatzleistung KV Krankengeld gestellt.
Wir sind uns jetzt unsicher, welcher Betrag für die Berechnung "Kind krank" herangezogen werden muss.
(mtl. Bruttogehalt: 5.805,80 €)
Die Berechnung lautet:
Zeitraum vor Unterbrechung 01.01.-19.01.25 lfd.Brutto 3.371,11 €
Ist das so korrekt, oder muss der ganze Monat für Kind krank genommen werden?
Zudem hatte Sie eine Bonuszahlung (zum Eintritt), sollte diese mit in die Berechnung fließen.
Vielen Dank für eure Unterstützung und Hilfe.
Hallo @InesT,
die Berechnung der Entgeltersatzleistung Kinderkrankengeld / Kinderverletztengeld erfolgt auf Basis des tatsächlich während der Fehlzeit ausgefallenen laufenden beitragspflichtigen Brutto-Arbeitsentgelts.
Informationen zum Thema Ermittlung der letzten Entgeltabrechnungszeiträume finden Sie in Abschnitt 9.1 unserem Hilfe-Dokument 1021951.
Haben Sie dort das vereinbarte Monatsbrutto erfasst? Das ist in solchen Fällen hilfreich.
Zudem hatte Sie eine Bonuszahlung (zum Eintritt), sollte diese mit in die Berechnung fließen.
Davon ausgehend, dass es eine einmalige Bonuszahlung ist (die Lohnart entsprechend als Einmalzahlung geschlüsselt ist), sollte diese nicht in die Berechnung mit einfließen, da nur lfd. Entgelt zu melden ist.
Hallo,
vielen Dank für den Hinweis. Jetzt sollte alles so passen.