Aufgrund einer Lohnänderung war ich gezwungen, im August 2018 den Lohn eines Mitarbeiters für Januar und Februar 2018 über eine Wiederholungsabrechnung in LODAS zu korrigieren. Der Mitarbeiter konnte durch diese Wiederholungsabrechnung nicht mehr als Minijob abgerechnet werden; somit ELSTAM-Anmeldung 01.01.2018 und ELSTAM-Abmeldung 28.02.2018. Für die ELSTAM-Abmeldung erhalte ich die
Meldung, dass die Abmeldung nicht möglich ist, da keine Anmeldung vorliegt. Die Anmeldung wird jedoch nicht angenommen. Auch die von DATEV vorgeschlagenen Lösungsversuche lt. Dokument waren bisher erfolglos. Der Mitarbeiter ist bereits seit 2014 im Unternehmen auf Minijobbasis beschäftigt.
Hat mir jemand eine Lösung ?
*Monique Schauer, DATEV eG: Titel des Beitrags von ursprünglich "Hallo liebe Community" angepasst.
Hallo,
im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte kann ein und derselbe Arbeitnehmer für jede Arbeitgebersteuernummer nur einmal angemeldet werden. Mehrere parallele Anmeldungen sind nicht möglich und werden abgelehnt.
Erhalten Sie die Rückmeldung, dass die Anmeldung des Arbeitnehmers nicht erfolgreich war, da der Mitarbeiter bereits angemeldet ist?
Prüfen Sie bitte, ob der Mitarbeiter unter mehreren Personalnummern abgerechnet wird und ggf. die Anmeldung bei einer anderen Personalnummer erfolgreich war.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Frohmeyer,
danke für die Antwort.
Der Mitarbeiter war bisher nicht angemeldet. Er wird nur unter einer Personalnummer abgerechnet. Die Besonderheit ist nur, dass er bis August 2018 als Minijob abgerechnet wurde und nun für Januar bis Februar 2018 auf derselben Personalnummer an- und abgemeldet werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Bofinger
Hallo Frau Frohmeyer,
ich habe nochmals nachgesehen. Zu allen Anmeldeversuchen habe ich keine Rückmeldung erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Bofinger
Hallo Herr Bofinger,
prüfen Sie bitte Ihr Fehlerprotokoll, ob Sie eine Meldung erhalten haben, warum eine Anmeldung nicht möglich ist.
Prüfen Sie bitte zudem, ob unter Personaldaten | Steuer | Steuerkarte im Bearbeitungsmonat des Eintritts die Identifikationsnummer hinterlegt ist.
Viele Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Mertel,
bei der Überprüfung habe ich festgestellt, dass die Anmeldung wohl erfolgt sein muss. Die Steuerklasse, Identifikationsnummer und Hauptarbeitgeber sind in den Stammdaten hinterlegt; die Abrechnungen sind für Januar und Februar 2018 in Ordnung. Ab August 2018 - Monat der Korrektur - wurde der Arbeitnehmer mit Steuerklasse abgerechnet; nicht mit der Pauschsteuer für Minijob. Die Monate März bis Juli 2018 blieben unverändert; keine Korrektur durch Nachberechnung aufgrund geänderter Stammdaten.
Wenn aber die Anmeldung erfolgt ist, dürfte ich bei der Abmeldung keine Fehlermeldung erhalten "Abmeldung nicht erfolgreich, da der Mitarbeiter nicht am ELSTAM-Verfahren angemeldet ist".
Viele Grüße
Volker Bofinger
Steuerberater
Hallo Herr Bofinger,
wir können uns den Sachverhalt gerne nochmal anschauen und aufklären, wenden Sie sich hierzu bitte über einen anderen Weg an uns.
Meine Vermutung ist, dass der Mitarbeiter zwischenzeitlich schon bei einem neuen Arbeitgeber angemeldet wurde.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG