Hallo Frau Mertel, bei der Überprüfung habe ich festgestellt, dass die Anmeldung wohl erfolgt sein muss. Die Steuerklasse, Identifikationsnummer und Hauptarbeitgeber sind in den Stammdaten hinterlegt; die Abrechnungen sind für Januar und Februar 2018 in Ordnung. Ab August 2018 - Monat der Korrektur - wurde der Arbeitnehmer mit Steuerklasse abgerechnet; nicht mit der Pauschsteuer für Minijob. Die Monate März bis Juli 2018 blieben unverändert; keine Korrektur durch Nachberechnung aufgrund geänderter Stammdaten. Wenn aber die Anmeldung erfolgt ist, dürfte ich bei der Abmeldung keine Fehlermeldung erhalten "Abmeldung nicht erfolgreich, da der Mitarbeiter nicht am ELSTAM-Verfahren angemeldet ist". Viele Grüße Volker Bofinger Steuerberater
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