Hallo Zusammen,
für das Kind eines Arbeitnehmers wurde nach InfSG ein 16tägiges Besuchsverbot der Gemienschaftseinrichtung ausgesprochen.
Der AN betreut somit sein Kind und bleibt der Arbeit fern.
Besteht hier ein Erstattungsanspruch? Welche Fehlzeit müsste ich hier verwenden?
Vielen Dank imVoraus!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ich denke hier greifen die Kind-Krank-Tage über die Krankenkasse.
Grüße
Greese
Danke dafür, aber sicher Sie wissen es nicht sicher, oder?
Eltern können bis einschließlich 23. September 2022 Kinderkrankengeld auch dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind nicht krank ist, sondern zu Hause betreut werden muss, weil Schule, Kindertagesstätte oder Kindertagespflege behördlich geschlossen sind oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde.