abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

LODAS - Überzahlung

3
letzte Antwort am 31.08.2026 10:39:38 von tbehrens
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Litta
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
196 Mal angesehen

Guten Morgen Zusammen :-),

wenn der Mitarbeiter die Überzahlung auf unser Bankkonto zurückgezahlt hat, wo muss ich das erfassen?

 

Im Juli hat er seinen vollen Monatslohn erhalten.

Nachträglich haben wir jedoch die Krankmeldung erhalten, aufgrund derer ihm für die letzten zwei Tage bereits Krankengeld zustand. Ich habe die Abrechnung entsprechend korrigiert, wodurch eine Überzahlung entstanden ist.

Voraussichtlich wird er noch mehrere Monate arbeitsunfähig sein, sodass ich die Überzahlung nicht über den laufenden Lohn verrechnen kann. Daher hat er den Betrag auf unser Konto zurücküberwiesen.

 

Wo muss ich diese Rückzahlung erfassen? Hier?

Litta_2-1788153251261.png

 


 

Muss ich für den Monat August die Einstellung hier auf „Nein“ ändern und im September wieder auf „Ja“ (wie Mandantendaten) zurückstellen?

 

Vielen lieben Dank für eure Unterstützung und Rückmeldung im Voraus. 🙂

 

 

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 4
170 Mal angesehen

Ich würde im Lohn gar nichts ändern/erfassen. Die Überzahlung gleicht sich ja schon in der Finanzbuchführung aus.

0 Kudos
alma82
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 4
159 Mal angesehen

Moin, 

 

na ja, wenn ich die Erstellerin richtig verstehe war da bisher "ja" erfasst und dann würde LODAS die Überzahlung vortragen, bis wieder Entgelt abgerechnet wird um es dann abzuziehen, weil LODAS nicht weiß, dass ein Ausgleich außerhalb der Lohnabrechnung stattgefunden hat. Demzufolge hätte ich einen Nettoabzug mit dem Text "Rückzahlung Überzahlung" o.ä. angelegt und dieses mit der nächsten Abrechnung gegengebucht.

 

Gruß Alma82

tbehrens
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 4
98 Mal angesehen

Wenn der August noch nicht abgerechnet wurde, würde ich eine Wiederholungsabrechnung des Juli vornehmen und die Überzahlung durch eine Nettobuchung wie z. B. "nicht ausgezahlt" in gleicher Höhe damit auf 0 € setzen.

 

Falls August bereits abgerechnet, eine Nachberechnung auf Juli mit Nettobuchung.

 

Durch die Rückzahlung gibt es schließlich keine Überzahlung mehr.

3
letzte Antwort am 31.08.2026 10:39:38 von tbehrens
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage