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#LN24122 Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 19.09.2023 15:39:02 von zwilling
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metzger
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Im Verarbeitungsprotokoll erhalte ich den Hinweis #LN24122 im Rahmen der eAU Abfrage.

Leider ist der Hinweis nirgends erläutert. Dieser Hinweis gibt an, dass bei der getätigten eAU Abfrage der Eintrag fehlt, seit wann die AU besteht.

 

Wo bitte gebe ich dieses Datum ein ?

Im jetzigen Sendedialog gebe ich dieses Datum nicht mit.

Ich kann es nur in den Krankheitszeiten theoretisch pflegen.

 

Kann mir jemand erklären, was genau der Hinweis zu bedeuten hat ?

Danke.

lena_k
Aufsteiger
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Guten Morgen,

 

du hast doch in diesem Fenster:

lena_k_0-1694674844903.png

Das angefragte Datum. Über die Mitarbeiter-Ebene sieht es ja ähnlich aus. Dieses Feld ist ein Pflichtfeld.

 

Viele Grüße

Lena

metzger
Aufsteiger
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Das ist mir klar, aber warum kommt dann dieser Hinweis ?

 

metzger_0-1694677610877.png

 

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lena_k
Aufsteiger
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Handelt es sich dabei zufällig um eine Folgebescheinigung?

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metzger
Aufsteiger
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Hier scheint ja wohl der Hinweis darauf zu deuten sein, dass der ARZT die AU-Bescheinigung nicht korrekt ausfüllt.

Das kann mir aber egal sein, da ich mich auf das verlassen können muss, was die Krankenkasse zurückmeldet.

Daraus entnehme ich die Infos, ob Erstbescheinigung / Folgebescheinigung.

Insoweit ist der Hinweistext für mich nur Ballast und nicht hilfreich.

Mag jeder so sehen, wie er möchte.

 

 

 

 

 

zwilling
Einsteiger
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Bei der AU handelt es sich um eine Folgebescheinigung, wo es häufig üblich ist, kein Anfangsdatum einzutragen.

Das war beim Zettel auch schon so und hat nichts mit der (Un-)-Fähigkeit des/ der Ärzt*in zu tun.

 

Vorher haben wir den Zeitraum der Krankheit im Kalender einfach verlängert.

Damit tut man sich auf digitalem Weg scheinbar schwer.

 

Komfortabler wäre natürlich/vlt. eine Lösung, wo die Software die Lücke zum vorherigen Krankheitszeitraum selbstständig füllt, insofern diese nicht zu lang ist, und einen kurzen Hinweis dazu geben würde. Meist ist ja nur das Wochenende dazwischen.

 

Und generell ist es doch so, dass manche Hinweise einfach kürzer verfasst werden könnten um den Prüfprozess flüssiger zu gestallten. Nach einmal lesen kennt man den Inhalt und hat aber keinen Handlungsbedarf.

Es gibt tendenziell zu viele Hinweise für "eine" eAU, dessen Inhalt einen nicht weiter bringen.

 

VG

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


kennen Sie die Möglichkeit, Hinweistexte dauerhaft aufzublenden?


Das kann in den Filtereinstellungen für Protokolle in der Gruppe „Meldungsnummern“ eingestellt werden. Aktivieren Sie dafür das Kontrollkästchen „Meldungsnummern ausblenden“. In der nun aktiven Zeile können Sie die Meldungsnummer(n) ohne „#LN“ erfassen.


Auf diese Weise gestalten Sie Ihr Verarbeitungsprotokoll etwas übersichtlicher.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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metzger
Aufsteiger
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natürlich kenne ich die Möglichkeit, Hinweistexte auszublenden.

Ich bin ja froh, dass Hinweise oder Fehler im Protokoll stehen.

Sie müssen aber eben verständlich, zutreffend und bearbeitbar sein.

Darum möchte ich nur das an Hinweisen auch angezeigt bekommen, was zu dem Vorgang auch passt.

Kurz und knackig ist einfach nur ein Wunsch.

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zwilling
Einsteiger
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Ich nicht, danke für den Hinweis.

 

Unabhängig davon sind die Hinweise sehr lang und werden daher unübersichtlich.

Stichpunkte würden da schon abhelfen.

Abfragezeitraum: ....

Hinweis: fehlender Beginn der eAU

Kalendereintrag: eAU von ... bis ...

 

Würde mir reichen.

 

Viele Grüße und einen schönen Kindertag 🙂

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letzte Antwort am 19.09.2023 15:39:02 von zwilling
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