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L&G Lohnart 2480 wird nicht abgebildet

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letzte Antwort am 30.03.2022 15:14:55 von Matthias_Platz
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Imperial2021
Beginner
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Nachricht 1 von 7
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Hallo zusammen,

 

ein Mitarbeiter bekommt einen dauerhaften Bezug über die Lohnart 2480. Die Lohnart habe ich im Mitarbeiter über

die Schnellerfassung im Reiter Entlohnung angelegt. Auf der Abrechnung wird sie aber nicht ausgewiesen.

Wenn ich sie aber über die Bewegungsdaten im Reiter Monatserfassung eingebe, wird diese auf der Abrechnung

sichtbar. Wie kann ich das ändern?

 

PS:

Ich habe das in einem anderen Mandaten ausprobiert und dort geht es sofort über die Schnellerfassung und wird im

Bruttobereich mit + und im Nettobereich mit - dargestellt.

Die Einstellungen sollten eigentlich für beide Mandanten gleich sein, aber ich finde den Fehler nicht. Wer kann helfen?

 

Danke & Gruß

Payroll
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 7
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Guten Morgen,

 

ist das "Gültig ab"-Datum korrekt gepflegt?

 

Beste Grüße!

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Imperial2021
Beginner
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Nachricht 3 von 7
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Ja, ist alles richtig angelegt

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Payroll
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 7
263 Mal angesehen

Ich habe die Eingabe simuliert, die Lohnart wird korrekt abgebildet.

 

Beste Grüße!

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 5 von 7
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Wenn Sie sicher sind, dass alles richtig erfasst ist und es bei einem anderen Mandanten mit der identischen Erfassungsweise funktioniert, dann sollten Sie Kontakt mit der Datev aufnehmen. 

MissMoneypenny
Beginner
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Nachricht 6 von 7
210 Mal angesehen

Haben Sie beim Abrechnungsintervall des Bezugs Loa 2480 "monatlich" angegeben? Gültig ab Datum passt auch? Auch die Angabe im Bezug von zum Beispiel nk/k wirkt sich aus, wenn der MA zum Beispiel in dem Monat einen Teilmonat abgerechnet bekommt. Dann wird die Lohnart 2480 gekürzt.

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 7 von 7
180 Mal angesehen

Hallo,

 


leider können wir Ihren geschilderten Sachverhalt pauschal nur schwer beurteilen und eine Lösung bieten.


Wenden Sie sich bitte über einen der üblichen Servicekanäle an uns, sodass eine individuelle Prüfung unsererseits erfolgen kann.

 


Vielen Dank.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 30.03.2022 15:14:55 von Matthias_Platz
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