Hallo liebe Community,
ich habe hier einen neuen Mandanten von einem Vorberater übernommen. Dieser ist in der Gastronomie tätig (keine tägliche Gastronomie sondern nur Familienfeiern und diverses Veranstaltungen wie Karneval, Kirmes und 3 + 4 mal im Jahr eine Tanzveranstaltung.
Hierzu benötigt er zu seinen fest Angestellten (Midi- und Minijobs) zu diesen Veranstaltungen Aushilfskräfte, die bisher als kurzfristig Beschäftigte abgerechnet wurden. Diese Beschäftigten wurden für den Zeitraum von 1-2 Tagen angemeldet und wieder abgemeldet (auch immer eine neue Sofortmeldung).
Kann man für diese Aushilfskräfte nicht einen Rahmenvereinbarung für 1 Jahr mit einer 70-Tage-Regelung machen, damit man diese Aushilfen nicht immer An- und Abmelden (hier vor allem nicht immer eine Sofortmeldung) machen muss?
Wie kann diese Rahmenvereinbarung dann aussehen? Hat hier jemand Erfahrung und ein Muster?
LG
Ines Mattick
Moin Ines!
Die Regelung zur kurzfristigen Beschäftigung besagt ja, dass 70 Arbeitstage maximal möglich sind. Dazu würde ich - so unsere Handhabung - den Arbeitsvertrag zum Jahresende befristen und in diesem die Regelung aufnehmen, dass als vorrangige Befristung die 70 Arbeitstage im Kalenderjahr gelten.
Das hat den Vorteil, dass über einen längeren Zeitraum mehrere Arbeitseinsätze kurzfristig abgerechnet werden können ohne ständige SV-Meldungen.
Wichtig hierbei: im Arbeitsvertrag die Pflicht zur Angabe weiterer - vor allem kurzfristiger - Beschäftigungen sowie die Nachweispflicht für alle anderweitig erbrachten kurzfristigen Tage aufnehmen.
Und weiterhin wichtig: der Status der Berufsmäßigkeit sollte im gesamten Zeitraum beachtet werden, gerade bei Schulabgängern!
Hallo LoBuFu83,
vielen Dank für die Antwort.
Hier noch eine Frage: Es muss ja lt. Rentenversicherung in den Arbeitsverträgen und Rahmenvereinbarungen immer eine wöchentliche Arbeitszeit angegeben werden.
Wie soll das funktionieren, wenn der kurzfristig Beschäftigte sagen wir mal, jetzt 8 Std im Mai (Himmelfahrt), dann 8 Std im Juli (Hochzeit) und dann erst wieder 8 Std im Oktober (Kirmes) arbeitet?
Was soll da in die Rahmenvereinbarung? Was passiert mit den Zeiträumen, in denen der MA nicht beschäftigt ist?
Lt. Rentenversicherung muss doch immer die im Vertrag vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit bezahlt werden, egal, ob der MA arbeitet oder nicht.
Wie soll ich das hier regeln? Hast du hierzu eine gute Idee?
LG
Ines Mattick
Ein "immer" würde ich in Frage stellen... .
Ich würde an Deiner Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung den Arbeitgeberservice anrufen, die sind teils echt firm und kümmern sich um nichts anderes. Die geben Dir sicher eine Antwort mit der Du was anfangen kannst.