Guten Morgen!
Wir berechnen die Urlaubsvergütung und die Lohnfortzahlung aus dem Durchschnittsstundenlohn der letzten drei Monate.
Das Kurzarbeitergeld wird aktuell aus dem "normalen" Stundenlohn berechnet. Muss ich hier, kann ich hier auch den Durchschnittsstundenlohn zur Berechnung heranziehen?
Vielen Dank vorab!
Hallo,
grundsätzlich kommt es ja erst einmal auf die getroffene arbeitsrechtliche Regelung zwischen dem Beschäftigten und den Arbeitgeber an, in welcher Höhe die Ausfallstunden zu vergüten sind. Somit könnte hier natürlich auch ein Durchschnittsstundenlohn gezahlt werden.
Das gewährte Kurzarbeitergeld wird aber aus dem Sollentgelt ermittelt und das Sollentgelt nach § 106 SGB III, ist das Bruttoentgelt, was der Arbeitnehmer erzielt hätte, wenn er gearbeitet hätte.
Ob somit der Durchschnittsstundenlohn diesem entspricht, müssten Sie beurteilen.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo,
Wenn der Durchschnittslohn zugrundezulegen ist, muss das Sollentgelt korrigiert werden. In Lodas gibt es dafür eine Lohnart, in L&G muss, soweit ich das gefunden habe, das in den Bewegungsdaten/Monatsstammdaten erfasst werden.