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Kurzarbeitergeld (KUG) - KEA Verfahren - elektronische Übermittlung Anträge, Abrechnungslisten

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letzte Antwort am 09.10.2023 17:39:03 von Nadine_Mack
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Industrial_Engineer
Beginner
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Guten Morgen,

 

gibt es mittlerweile bei der Abrechnung von Kurzarbeitergeld die Möglichkeit die Anträge und Abrechnungslisten elektronisch von Datev über das KEA Verfahren an die Agentur für Arbeit zu übermitteln?

 

Müssen die Unterlagen zur Einreichung bei der Agentur für Arbeit nach wie vor noch gedruckt oder über das Online Portal der Agentur für Arbeit hochgeladen werden?

 

Vielen Dank!

TN
Fachmann
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Wir hier fragen uns, wie denn der Mandant als AG die Seite 2 des Leistungsantrags ausfüllen und unterzeichnen soll, wenn bereits zuvor der Leistungsantrag über die Lohnabrechnung gesendet wurde...

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Industrial_Engineer
Beginner
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Nachricht 3 von 10
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Ihre Frage ist sicherlich berechtigt und ich kann diese auch noch nicht beantworten. Allerdings gibt es anscheinend von der Agentur für Arbeit bereits ein mögliches Verfahren bzw. eine Schnittstelle (siehe Link).

 

KEA – Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

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TN
Fachmann
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Nachricht 4 von 10
968 Mal angesehen

Da ein StB sv-rechtlich nicht auftreten darf und dies - unserer Ansicht nach - auch tunlichst vermeiden sollte, wäre das dann eher ein Fall für einen AG oder, wenn sich so etwas technisch begrenzen ließe, für die Unterberaternummer.

Und weil dies vermutlich nicht übergeordnet programmiert werden kann (keine Ahnung davon) erwarten wir hinsichtlich dessen keine Anwendungsprogrammierung.

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Industrial_Engineer
Beginner
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Nachricht 5 von 10
938 Mal angesehen

Ich habe den rechtlichen Hintergrund durchaus verstanden, dass ein StB keine KUG Leistungsanträge für Mandanten einreichen kann und grundsätzlich die Beantragung vom Arbeitgeber zu unterzeichnen ist.

 

Für Arbeitgeber mit Unterberaternummer ist die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung und Einreichung bei der Agentur für Arbeit allerdings durchaus relevant und von Nutzen. Gibt es in diesem Fall eine Möglichkeit der elektronischen Übermittlung durch Datev an die Agentur für Arbeit? Ist hier etwas in Planung?

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


aktuell ist noch kein Umsetzungstermin für die automatische elektronische Datenübermittlung der

Kug-Anträge an die Agentur für Arbeit bekannt.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Industrial_Engineer
Beginner
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Vielen Dank für die Rückmeldungen und Informationen.

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Nina89
Beginner
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Guten Morgen, 

 

gibt es hierzu schon neue Informationen?

 

LG Cox

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 9 von 10
776 Mal angesehen

Hallo Community,


hierzu gibt es nichts neues.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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DATEV-Mitarbeiter
Nadine_Mack
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Nina89 , Hallo Community,

 

es gibt erste neue Informationen zum geplanten KEA-Verfahren:

 

Informationen zum KEA-Verfahren - DATEV-Community - 378126

 

Wir halten Euch über diesen Thread auf den aktuellen Stand zur geplanten Umsetzung in unseren Lohnprogrammen.

Beste Grüße Nadine Mack
Personalwirtschaft DATEV eG
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letzte Antwort am 09.10.2023 17:39:03 von Nadine_Mack
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