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Kurzarbeit und Kind krank

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letzte Antwort am 02.12.2022 15:25:16 von Matthias_Platz
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Conny4
Beginner
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Liebe Community,

 

bei uns wird Freitags Kurzarbeit gemacht. Nun ist bei einer Mitarbeiterin am letzten Freitag das Kind krank geworden. 

Ich habe gelesen, dass in dem Fall das Kinderkrankengeld vor geht und man keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hat.

Wenn ich die Kurzarbeit an dem Freitag bei der Mitarbeiterin rausnehme, komme ich aber nicht auf die

10 % Entgeltausfall im Monat. Gibt es da einen extra Ausfallschlüssel für KUG + Kind krank. Ich habe schon gesucht, aber nichts gefunden. Kennt sich da jemand mit aus?

Viele Grüße

Conny   

cro
Experte
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Ich würde mal bei der Agentur anrufen.

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Conny4
Beginner
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Ja, das habe ich auch gemacht.

 

Zur Information : Die Mitarbeiterin bekommt zwar Kinderkrankengeld von der Krankenkasse, also kein Kurzarbeitergeld für den Tag. Der fiktive Entgeltausfall für die geplante Kurzarbeit wird aber trotzdem mit angerechnet.

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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503 Mal angesehen

Hallo,

 

 

einen gesonderten Ausfallschlüssel für Kurzarbeit in Verbindung mit "Pflege krankes Kind" gibt es in Lohn und Gehalt nicht. In diesem Falle ist der Ausfallschlüssel "PK" zu buchen.

 

Ein abweichendes ausgefallenes Brutto-Entgelt können Sie unter Bewegungsdaten | Krankheitszeiten für den Zeitraum "Pflege krankes Kind mit Kranken(tage)geld" in der Registerkarte "Arbeitsentgelt" im Feld "Ausgefallenes laufendes SV-pflichtiges Brutto-Arbeitsentgelt:" manuell vorgeben. Dieser Wert wird vorrangig für die EEL-Bescheinigung berücksichtigt.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 02.12.2022 15:25:16 von Matthias_Platz
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