Guten Morgen,
weiß jemand, ob man die Abrechnungen korrigieren muss, wenn der Antrag auf KuG von der Agentur für Arbeit
abgelehnt wurde? Ich bekomme einfach keine vernünftige Aussage zu diesem Thema.
(Es wurden die 10 % Ausfall nicht erfüllt bei einem Mitarbeiter ,von 4 mit Kug, insgesamt 24)
Danke schon mal.
Hallo Sabs!
Ich habe heute die Aufforderung der Agentur für Arbeit erhalten, eine korrigierende Nachberechnung durchzuführen, weil im ersten Bezugsmonats der KUG-Ausfall unter 10 % lag. Ob dies sachlich korrekt ist, konnte ich bislang ebenfalls noch nicht herausfinden, da die Quellenlage hierzu überraschend dünn ist.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob eine derartige Korrekturabrechnung technisch überhaupt möglich ist. Das Programm Lohn und Gehalt hat die Berechnung durchgeführt, ohne dass ich einen Prüfmechanismus wahrgenommen habe. Offensichtlich wurde das Programm derart konzipiert, dass man bei der genannten Ausgangssituation (erster Monat < 10 % KUG-Ausfall) 70/77 % im vierten Bezugsmonat erhält. Ich könnte nun zwar einen abweichenden Leistungssatz hinterlegen, aber eine andere Lösung beziehungsweise programmseitige Prüfung wäre mir lieber.
Vor diesem Hintergrund bin auch ich an weitergehenden Informationen und Hilfestellungen interessiert.
Liebe Grüße, Thomas Losleben!
Hallo Allerseits,
ich fürchte, diese Frage wurde unter mehreren Überschriften bereits häufig gestellt und beantwortet.
Nun nochmal eine Kurzantwort aus meiner Sicht:
Meiner Kenntnis nach ist zunächst die arbeitsrechtliche Ebene zu klären: Hat ein AN arbeitsrechtlich Anspruch auf Lohnfortzahlung in Höhe Kug oder nicht (am besten durch den Anwalt des Mandanten klären lassen)? Wenn ja, kann der KUG-Eintrag im Kalendarium bestehen bleiben, z. B. mit Ausfallschlüssel ES. Wenn nein, müsste auf Ausfallschlüssel 1 umgestellt werden (also normale Gehaltshöhe/Lohnhöhe).
Nur eine Erstattung durch die A-Agentur gibt es bei Ablehnung in beiden Fällen nicht.
Ja. Häufig gestellt, aber bisher nicht wirklich beantwortet.
Arbeitsagentur lehnt KUG Antrag wg. der 10% ab.
AN hat unterschrieben, dass er KUG bekommt. Also vermutlich KUG abrechnen.
Aber: Steuer- und SV Pflicht?
Voraussetzung für KUG ist ja nicht erfüllt, also normaler Arbeitslohn = St und SV Pflicht.
Wer prüft?
Genau: vermutlich. Das zu klären überlasse ich einem Arbeitsrechtler.
Schau Dir doch mal die Benennung des Ausfallschlüssels ES an. Da stehen die Pflichten sogar drin.
Die Voraussetzung für Kug kann durchaus erfüllt sein. Nicht erfüllt ist lediglich die Voraussetzung für die Erstattung von KUG.
Nach meinem Verständnis ist die Sache damit komplett klar.
Was ist der Ausfallschlüssel ES? Gibt es in LODAS nicht.
@franzi schrieb:
Aber: Steuer- und SV Pflicht?
Voraussetzung für KUG ist ja nicht erfüllt, also normaler Arbeitslohn = St und SV Pflicht.
Wer prüft?
Sie, dafür erstellen Sie ja auch die Lohnabrechnung. Die Datev ist "nur" der Softwareanbieter und ersetzt nicht das eigenen Wissen in den entsprechenden Fachthemen. Auch wenn man wenn "man für Lohn ja nur ein Knöpfchen drücken muss". 😉
@franzi schrieb:
AN hat unterschrieben, dass er KUG bekommt. Also vermutlich KUG abrechnen.
Hier vermuten Sie. Grundsätzlich auch richtig, außer Sie sind Anwalt. Als Steuerberater ist arbeitsrechtlich keine Beratung erlaubt und wir als Lohnbuchhalter können zu arbeitsrechtlichen Themen einiges wissen, dürfen es aber vom Grundsatz nicht beraten.
Gerade bei so exotischen Themen wie Kurzarbeit würde ich mich beim Arbeitsrecht aber auch nicht aus dem Fenster lehnen und lieber eine korrekte schriftliche Beurteilung eines versierten Anwalts lesen.
Um die steuerliche Prüfung kommen Sie nicht rum. Für mich ist es ein normaler Lohnzufluss, wenn kein Kurzarbeitergeld gezahlt wird, und wäre normal zu besteuern und zu verbeitragen.
Dann greift wieder das Arbeitsrecht. Nämlich bei der Frage, ob der Arbeitgeber netto hochrechnen muss.
Viele Grüße
T. Reich
Na ja, im Titel steht ja auch nicht Lodas, sonder Lohn und Gehalt.
Für Lodas kann ich das leider nicht beantworten. Und muss mich jetzt abmelden 😞