Hallo zusammen ,
ich arbeite mit Lodas und habe die Abrechnung von 5 Arbeitnehmer wovon 2 KuG haben. Die 1/3 Regelung wäre ja nun damit ok.
Kann mir jemand mitteilen wie es sich mit der 10% Regelung verhält und ob ich dazu die Auswertung 102 nutzen kann. Also hier das Brutto Sollentgelt ./. 10%,
Dann weiß ich, ob ich überhaupt KuG beantragen kann und somit die Voraussetzungen erfülle.
Ich möchte mich schon mal für Eure Hilfe im Voraus bedanken!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Nehmen Sie zur Klärung Ihres Anliegen bitte Kontakt zu zuständigen Agentur für Arbeit auf.
Bei nur 5 Arbeitnehmern reicht ja ein Arbeitnehmer mit mindestens 10 % Arbeitsausfall aus, um KUG beantragen zu können, da somit bereits 20 % der Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen sind . Bei dem zweiten Arbeitnehmer könnte dann theoretisch der Arbeitsausfall auch weniger als 10 % betragen, um es trotzdem abrechnen zu können.