Hallo zusammen, wir nutzen das Programm Lohn und Gehalt. Eine Mitarbeiterin, die sich im Mutterschutz befindet, hat sich nun krankgemeldet. Muss ich den erfassten Mutterschutz im Kalendarium ändern? Wie wird die AU berücksichtigt?
Vorab vielen Dank für die Hilfe. Schöne Grüße
@081218 schrieb:Wie wird die AU berücksichtigt?
Gar nicht.
Die wird höchstens dann interessant, wenn die Krankheit auch noch nach dem Mutterschutz vorliegt und keine Elternzeit genommen wird. Denn dann gibt es normal 6 Wochen LFZ.
Hallo @081218 ,
ich habe nur der Vollständigkeit halber eine Nachfage, da das Gesetz in zwei verschiedenen Fällen von "Mutterschutz" spricht: Handelt es sich um den Mutterschutz im Zeitraum "Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt" oder um ein individuelles Beschäftigungsverbot davor?
Falls die Antwort in beiden Fällen die gleiche ist, hätte diese Nachfrage allerdings nur akademischen Wert 😉
Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.
Handelt es sich um den Mutterschutz im Zeitraum "Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt": Ja genau so
Hallo @081218 ,
dann ist es so, dass die Antwort von @pogo richtig ist (und von Ihnen gerne als solche gekennzeichnet werden kann 😉),
Viele Grüße und einen schönen Tag.