Hallo an alle,
ich habe eine Frage zur Krankheit während der Feiertage im KUG-Zeitraum.
Eine Arbeitnehmerin ist während der KUG-Zeit krank. Diese müssen ja über das Kalendarium eingetragen werden. Soweit so gut.
Muss an Feiertagen die Krankheit während KUG anders eingegeben werden? Oder reicht es diese mit WK einzugeben? Oder nur mit F?
Viele Grüße
Sarah
Hallo Sarah1,
Du musst den Krank-Feiertag nicht mit einem anderen Kennzeichen schlüsseln.
Gruß, André
Der Arbeitgeber trägt den "Kurzlohn" für Feiertage alleine. Gut beschrieben: Feiertagslohn bei Gehaltsempfänger im KUG
Vielen Dank für die Antworten.
@cro: Mir ging es hauptsächlich darum, ob ich bei Krankheit an einem Feiertag etwas anderes schlüsseln muss. Der Betrieb ist an Feiertagen geschlossen, somit müsste eigentlich mit der LA 414 abgerechnet werden. Da aber eine Krankheit während KUG besteht und auch noch Feiertag ist, habe ich nun im Kalendarium WK eingegeben.
Hallo Community,
der Ausfallschlüssel WK (da Krankheit während des Kurzarbeitszeitraums) und die Stammlohn 414 (um für den Feiertag eine Entgeltzahlung in Höhe Kurzarbeitergeld zu ermitteln) erscheinen auch mir schlüssig.
Hat jemand Erfahrung, ob man in diesem Fall für den Feiertag einen U1-Erstattungsantrag stellen kann?
Oder gibt es noch eine ganz andere Lösung zur Abrechnung des gleichzeitigen Aufeinandertreffens von Feiertag und Kurzarbeit und Krankheit während der Kurzarbeit?
Viele Grüße
dpe
Hello dpe,
programmseitig können Sie beides abrechnen. Bitte wenden Sie sich jedoch zur rechtlichen Klärung an die Agentur für Arbeit.
Ein Hallo an Alle,
mich beschäftigte diese Frage auch schon seit Tagen.
M.E. muss man den Feiertag trotz Krankheit mit StLa 414 abrechnen, da dies ein Sonderfall der Entgeltfortzahlung ist. Vgl. Dazu mal Paragraph 2 Abs. 2 EFZG i.V.m 4 Abs. 2 EFZG. Darauf gestoßen bin ich auch bei Haufe "Entgeltfortzahlung: Anspruch / 1.6.3 Sonderfälle: Kurzarbeit und Feiertage"
Fraglich ist für mich aber nun noch, ob der AG Anspruch auf Erstattung nach AAG hat, sofern er umlagepflichtig ist? 🤔 Aber wahrscheinlich nicht, da die Arbeit ja auf Grund des FT ausfällt und nicht nach Parag. 3 EFZG geleistet wird.
Viele Grüße
Hallo,
wie von meiner Kollegin Frau Heinlein mitgeteilt, kann Ihnen die Agentur für Arbeit oder die zuständige Krankenkasse bei dieser Frage behilflich sein.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo, ich stehe ja im Prinzip vor dem gleichen Problem. Ich habe ein wenig recherchiert und dabei herausgefunden, dass in unserer Konstellation; Krank während des Feiertags und KUG ein Antrag auf AAG bei der zuständigen Krankenkasse der richtige Weg ist. Aber: Nicht das volle Gehalt wird zur Berechnung herangezogen, sondern nur in Höhe von KUG. So leuchtet mir das auch ein.
Leider hapert es bei mir an der Umsetzung in Lodas. In den Fehlzeiten kann ich die zwei Feiertage im April als Entgeltfortzahlung eingeben. Mir werden dann auch in der Probeabrechnung die U1-Anträge präsentiert. Nur eben mit vollen ausgefallenen Gehalt und eben nicht in Höhe von KUG.
Nun bin ich mit meinem Latein am Ende, da ich nicht weiß, wie ich das Gehalt (in Höhe vom KUG) an den zwei Tagen gekürzt bekomme.
Lg Ralf
Ich habe wegen dem Thema mit der KK gesprochen... ich soll die Tage voll über die U1 abrechnen, nicht gekürzt - das ist ja programmseitig auch eher schwierig. Ich habe jedenfalls noch keine Lösung gefunden... 414 erstellt ja keinen Antrag.
Sie meinten aber auch, dass heute keiner weiß, was in 4 Jahren bei der Betriebsprüfung bemängelt wird. Dann ist man ja bekanntlich schlauer.
Hallo Sarah,
wie hast du denn deinen Fall nun gelöst?
Ich habe nun genau den selben Sachverhalt. Habe heute einen Anruf von der Agentur für Arbeit erhalten, dass der Schlüssel WK falsch ist, der AG muss die Entgeltfortzahlung selbst tragen.
Welche Lohnart verwende ich nun, dass ich einen Erstattungsantrag bei der Krankenkasse erhalte?
Vielen Dank bereit im Voraus!