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Krankentage - Stundenlohn

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letzte Antwort am 03.02.2020 17:17:13 von Dominika_Raciborska
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Patri_ck
Beginner
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Nachricht 1 von 4
2710 Mal angesehen

Hallo zusammen, 

 

unser Mitarbeiter der Anfang Januar bei uns angefangen hat (mit Stundenlohn) hat eine AU von Ende Januar bis Anfang Februar eingereicht. 

Nun habe ich gelesen, dass eine Krankmeldung im ersten Beschäftigungsmonat anders anders gehandhabt wird als eine Krankmeldung nach dem ersten Monat.

 

Mit diesem Fall habe ich bislang noch keinerlei Erfahrungen gemacht. Musste bislang ebenfalls noch keine Krankmeldung für einen Stundenlöhner anlegen, da bislang alle ein Festgehalt hatten. 

 

Gibt es hier was bestimmtes zu beachten? 

 

Danke schonmal im Voraus. 

 

Grüße Patrick 

dieela
Einsteiger
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Nachricht 2 von 4
2643 Mal angesehen

Hallo,

 

auch bei Stundenlöhnern wird auch der Ausfallschlüssel K6, ohne Lohnart, verwendet für die Zeit, welche noch innerhalb der Frist ist. ( Frist beginnend ab Einstellungsdatum )

Das System zieht sich für die KG- Bescheinigung die hinterlegten Std./ Tag und den hinterlegten Std.-Lohn

für die Erstellung der ELL- Meldung.

t_r_
Allwissender
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Nachricht 3 von 4
2634 Mal angesehen

Hallo,

 

grundsätzlich hat der Arbeitnehmer innerhalb der ersten vier Wochen (28 Tage) des Beschäftigungsverhältnisses keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. In dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer Krankengeld.

 

Ihnen wurde ja bereits mitgeteilt, dass der Ausfallschlüssel K6 für die Krankheitstage mit Krankengeldbezug zu erfassen ist. Außerdem müssen Sie für die Zeiten vor der Erkrankung als auch ggf. nach der Erkrankung im gleichen Kalendermonat noch den Ausfallschlüssel 1 mit den gearbeiteten Stunden erfassen. Ich empfehle Ihnen in einem solchen Fall, alle im Monat Januar 2020 angefallenen Stunden über das Kalendarium täglich zu buchen. 

 

Viele Grüße

T. Reich

DATEV-Mitarbeiter
Dominika_Raciborska
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
2593 Mal angesehen

Hallo zusammen,


wie bereits von @t_r_  erklärt, besteht gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz in den ersten vier Wochen des Beschäftigungsverhältnisses eine Sperrfrist für die erstattungsfähige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Wenn keine abweichende Regelung im Tarifvertrag vereinbart wurde, erhält der Arbeitnehmer während dieses Zeitraums Krankengeld von der Krankenkasse.


Verwenden Sie den Ausfallschlüssel „EK Krank ab Eintrittsdatum ohne Lohnfortzahlung“, wenn der Mitarbeiter bereits ab dem ersten Arbeitstag krank war. Erst mit dem Ende der Fehlzeit wird eine DEÜV-Anmeldung mit dem Grund der Abgabe 10 erstellt. Ein AAG-Antrag bzw. eine EEL-Bescheinigung wird nicht erzeugt.

 

Bei einem späteren Krankheitsbeginn innerhalb der ersten vier Wochen (allerdings nicht ab dem ersten Arbeitstag), stehen Ihnen folgende Ausfallschüssel zur Verfügung:


K6 - Krankheit mit Kranken(tage)geldanspruch
KO - Krankheit ohne Krank(tage)geldanspruch


Durch die K6 Buchung innerhalb der ersten vier Wochen im Kalender wird eine EEL-Bescheinigung erstellt.

 

Ist ein Stundenlohnempfänger innerhalb der ersten vier Wochen (nicht ab dem ersten Arbeitstag) krank, gehen Sie bzgl. der Kalendererfassung wie folgt vor:


1. Mitarbeiter öffnen.
2. Unter Bewegungsdaten | Kalender den Eintrittsmonat auswählen.
3. Ab Eintrittsdatum bis einen Tag vor Krankheitsbeginn den Ausfallschlüssel 1 – Zeitlohn hinterlegen.

Hinweis: Die Arbeitszeit wird automatisch aus der regelmäßigen Arbeitszeit von der Mandanten- oder Mitarbeiterebene gezogen.
4. Ab dem Beginn des Krankheitszeitraums innerhalb der ersten vier Wochen (28 Tage) erfassen Sie den Ausfallschlüssel K6 oder ggf. KO.
Hinweis: Ab dem 29 Tag besteht wieder Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Verwenden Sie hierfür den Ausfallschlüssel K (Lohnfortzahlung). Ab dem 43. Tag endet die Lohnfortzahlung wieder. Ab diesem Tag wird wieder der Ausfallschlüssel K6 oder KO verwendet.


Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Info-DB in den Dokumenten 1002342 und 1006569 . Zusätzlich finden Sie in der DATEV-Community zahlreiche Beiträge zu diesem Sachverhalt.

 

Viele Grüße aus Nürnberg

 

Dominika Raciborska

Personalwirtschaft 

DATEV eG

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letzte Antwort am 03.02.2020 17:17:13 von Dominika_Raciborska
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