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Krankenkassenwechsel mit Beitragsschätzung

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letzte Antwort am 29.02.2024 08:03:55 von Kristin_Frohmeyer
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Chrissi2
Einsteiger
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Hallo zusammen, 

 

ich benötige mal wieder eure Unterstützung. Ein Mitarbeiter von uns wechselt zum 01.01.24 seine Krankenkasse. Wie muss das richtig in Lodas erfasst werden, das die Beitragsschätzung, welche mit der Dezember Abrechnung durchgeführt wird, nicht mehr an die alte Krankenkasse geht sondern an die neue? 

 

Vielen Dank für Eure Hilfe 

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wie Sie die Schätzung einer Krankenkasse korrigieren können, finden Sie in unserem Hilfedokument 1070158 - Sozialversicherungsbeiträge abführen - bei früher oder normaler SV-Fälligkeit unter Punkt 3.3.5 Beitragswerte für eine Krankenkasse absolut korrigieren (Voraussichtliche Beitragsschuld).


Sie können die Beitragswerte des Mitarbeiters für die alte Krankenkasse ins Minus setzen und im Plus in der neuen Krankenkasse wieder einbuchen.

 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Chrissi2
Einsteiger
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Vielen Dank für Ihre Hilfe.

 

Jetzt mal eine blöde Frage, was passiert wenn ich im Bearbeitungsmonat Januar die neue Krankenkasse auswähle? Dann müsste doch normal mit der Dezember Abrechnung (wird in der ersten Januar Woche erstellt) auch die richtige Schätzung erfolgen, oder?

 

Wie in dem Dokument beschrieben kann ich ja sonst die Schätzung auch erst nach der Abrechnung korrigieren. 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Chrissi2  schrieb:

 

Jetzt mal eine blöde Frage, was passiert wenn ich im Bearbeitungsmonat Januar die neue Krankenkasse auswähle? Dann müsste doch normal mit der Dezember Abrechnung (wird in der ersten Januar Woche erstellt) auch die richtige Schätzung erfolgen, oder?

 


Nein, bei der Schätzung werden Stammdatenänderungen des Folgemonats (auch wenn sie schon erfasst sind) nicht berücksichtigt. Diese Anpassungen müssen Sie manuell erfassen.

 


@Chrissi2  schrieb:

 

Wie in dem Dokument beschrieben kann ich ja sonst die Schätzung auch erst nach der Abrechnung korrigieren. 


Sie können die Daten auch vor der Abrechnung für Dezember erfassen. Sie sollten dann aber die Stammdaten vorab senden, da sonst diese Daten bei der Schätzung nicht mit berücksichtigt werden, da diese nicht gleichzeitig mit einer Abrechnung verarbeitet werden können. Aber wenn diese vorab gesendet sind, wird dies gleich korrekt angewandt.

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SB5
Beginner
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Hallo, wir nehmen Schätzungsvefahren teil. Zum 01.04.2024 eine Mitarbeiterin wechselt Ihre Krankenkasse.

Ich habe die Änderung im März vorgenommen, dass im April die neue Krankenkasse den Beitrag 04/2024 erhalten kann. Ist mein Vorgang Richtig?

Wenn nicht, können Sie mir bitte den richtigen Vorgang ausschildern.

Vielen Dank im Voraus.

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @SB5,


die neue Krankenkasse erfassen Sie bei der Mitarbeiterin in 04/2024 unter Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Allgemeines im Feld Krankenkasse.


Sie können den, mit der Märzabrechnung, erstellten Schätzbeitragsnachweis korrigieren.


Erfassen Sie dazu in 04/2024 bei der neuen Krankenkasse unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Krankenkassen, Registerkarte Voraussichtliche Beitragsschuld den Erhöhungsbetrag pro Beitragsgruppe. Bei der "alten" Krankenkasse können Sie auf diese Weise den Minderungsbetrag erfassen. Senden Sie im Anschluss nur Stammdaten an das Rechenzentrum.


Wenn Sie den Schätzbeitragsnachweis 04/2024 nicht korrigieren, wird der Krankenkassenwechsel automatisch für den Schätzbeitragsnachweis im Folgemonat (05/2024) berücksichtigt.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 29.02.2024 08:03:55 von Kristin_Frohmeyer
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