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Krankenkassenwechsel A1

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letzte Antwort am 18.01.2024 14:40:19 von pogo
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KBerg1
Beginner
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Hallo Zusammen,

 

ein Mitarbeiter wechselt zum 01.03.2024 die KK und fährt am 10.03.2024 ins Ausland. Wie weit im voraus kann man eine Anmeldung bei der neuen KK druchführen? Da wir Bedenken haben das wir zwischen den 01. und 09.03.2023 die Bestätigung der A1 nicht rechtzeitg erhalten werden.

 

Vielen Dank.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Wenn Sie jetzt noch verraten, mit welchem Programm, kann Ihnen besser geholfen werden.

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KBerg1
Beginner
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Hallo Herr Lutz,

 

Datev Lodas.

 

VG

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 5
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Moin,

 

jetzt war ich aber auf dem falschen Dampfer... Geht ja um KK-Wechsel, nicht Neueinstellung.

 

Eine Krankenkassenwechselmeldung ist über das Programm erst mit der März-Abrechnung möglich. Eine Anmeldung wg. Kassenwechsel ohne Abrechnung sieht das Programm nicht vor.

 

Ich würde mich mal mit der neuen Kasse in Verbindung setzen und klären, ob ein A1-Antrag auch ohne Anmeldung geht. Vermutlich aber nicht.

 

Das läuft dann wohl eher darauf hinaus, dass Sie die 11er-Anmeldung wegen KK-Wechsel vorab über das SV-Meldeportal erstellen müssten und auch den A1-Antrag dann dort stellen müssten. Diese Anmeldung können Sie frühzeitig erstellen. Ich weiß gar nicht, ob dafür überhaupt eine Frist besteht. Spätestens ab 01.02.2024 (also ein Monat vorher) ist diese aber auf jeden Fall möglich.

 

Mit der Abrechnung 03/2023 erfolgt dann die Abmeldung bei der bisherigen Kasse wg. KK-Wechsel und erneut eine Anmeldung bei der neuen Kasse über LODAS. Die Anmeldung sollte dann aber inhaltlich mit der Meldung übereinstimmen, die Sie über das Meldeportal erstellt haben.

 

Ob die Meldungen auch noch über sv.net statt dem Meldeportal möglich sind, kann ich nicht sagen. Wir haben schon vollständig auf das Meldeportal umgestellt.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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pogo
Experte
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@Uwe_Lutz  schrieb:

 

Eine Krankenkassenwechselmeldung ist über das Programm erst mit der März-Abrechnung möglich.

@KBerg1 Man könnte ja auch direkt nach der Februar-Abrechnung eine Vorwegabrechnung für den Mitarbeiter für März machen.

Wenn das Schätzverfahren nicht genutzt wird, kann die Vorwegabrechnung und A1-Beantragung ja spätestens am 23.2. gemacht werden, weil der Februar dann erledigt sein muss/sollte.

 

Die Vorwegabrechnung müsste man dann evtl. durch eine Einzelwiederholung korrigieren.

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letzte Antwort am 18.01.2024 14:40:19 von pogo
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