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Krankenkassenbeitrag bei Mehrfachbeschäftigung

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letzte Antwort am 07.03.2023 21:56:23 von vw
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Brigitte342
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Hallo,

 

Einer unser Mitarbeiter ist bei zwei Unternehmen unserer Gruppe angestellt. Insgesamt liegt sein Gehalt über der BMG. Auf den beiden Gehaltsabrechnungen wird auf das gesamt Gehalt Krankenkassenbeitrag berechnet. Somit wird dem Mitarbeiter ein zu hoher Beitrag abgezogen. Laut Auskunft unseres Lohnbüros ist es nicht möglich den Mitarbeiter korrekt abzurechnen. Es muss für die korrekte Abrechnung auf die Rückmeldung der Krankenkasse gewartet werden da ein manueller Eintrag des anteiligen Gehaltes nicht möglich ist. Die Rückmeldung der Krankenkasse kann einige Monate in Anspruch nehmen solange bekommt der Mitarbeiter eine falsche Abrechnung.

Ist diese Aussage richtig oder gibt es eine Möglichkeit die Beträge in Datev zu hinterlegen.

jena
Erfahrener
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Nachricht 2 von 4
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So wie Du es schilderst, ist diese Aussage nicht korrekt, kann hinterlegt werden.

 

https://apps.datev.de/help-center/documents/1023122

wicki04
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 4
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Jeder Mitarbeiter ist gesetzlich verpflichtet, seine Arbeitgeber über alle seine Beschäftigungsverhältnisse zu informieren. Nur so können die Arbeitgeber die Beiträge richtig melden und zahlen. Dies gilt nicht nur für geringfügig Beschäftige. Da Ihnen bekannt ist, dass der Mitarbeiter in ihrer Unternehmensgruppe mehrfach beschäftigt ist und das Entgelt über der BBG liegt, müssen Sie meines Erachtens laufend die Beiträge richtig berechnen.
Unter den Reiter Personaldaten/Mehrfachbeschäftigung/Entgelt über BBG müssen alle Angaben bei  beiden Arbeitgebern eingegeben werden. Dann werden die Beiträge laufend richtig anteilig berechnet. 
Am Anfang des Folgejahres kommt dann die Anforderung der Krankenkasse und die Rückmeldung. Wenn alles richtig angelegt ist, sollten hier nur Cent Beträge, wenn überhaupt von der Krankenkasse zurückgemeldet werden.

 

Sollte der Mitarbeiter nämlich im laufenden Jahr austreten, kommt es im Folgejahr nach Rückmeldung der Krankenkasse zu unangenehmen Korrekturen und Nachzahlungen oder Rückforderungen.

Ebenso ist es umständlich die zu viel gezahlten Beiträge zurückzufordern.

KOB
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vw
Erfahrener
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Nachricht 4 von 4
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Hallo,

anbei aus dem Hilfecenter:

 

https://apps.datev.de/help-center/documents/5303333

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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letzte Antwort am 07.03.2023 21:56:23 von vw
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