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Kostenstellen nicht im Buchungsbeleg - LODAS

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letzte Antwort am 07.02.2017 13:14:34 von rvh
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isabel
Fortgeschrittener
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Hallo Community,

ich habe zum 01.01.17 neue Kostenstellen angelegt und diese den Arbeitnehmern zugeordnet.

Jetzt habe ich im meinem Buchungsbeleg genau die Lohnkosten ohne Kostenstellenhinterlegung. Was habe ich falsch gemacht u. was muss ich jetzt tun?

Danke u. LG

t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 13
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Hallo,

bitte teilen Sie mit, ob Sie mit Lohn und Gehalt oder Lodas arbeiten. So kann Ihnen besser geholfen werden. Sie können die Überschrift auch noch nachträglich um das Programm ergänzen.

Viele Grüße

T. Reich

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rvh
Erfahrener
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Nachricht 3 von 13
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Hallo,

schauen Sie doch mal da nach ...

141224_pastedImage_0.png

Vermutlich steht da bei Ihnen "kein Ausdruck" im Feld !!

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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isabel
Fortgeschrittener
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Danke für Ihre Antwort. Aber es ist so eingestellt, wie bei Ihnen !

Haben Sie noch eine weitere Idee?!

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 13
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Hallo,

werden die Kosten überhaupt nicht verteilt oder nur teilweise?
Haben Sie die Verteilung nach Stammkostenstelle oder Kostenstellenverteilung ausgewählt?

Ich könnte mir vorstellen, dass die Einstellung unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Buchungsbeleg allgemein im Register Kostenstellen / Kostenträger von der in den Personaldaten unter Beschäftigung | Tätigkeit hinterlegten Zuordnung abweicht. Bitte gleichen Sie Ihre Stammdaten an den beiden Stellen miteinander ab.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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isabel
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 13
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Hallo Frau Schauer,

ich habe die Verteilung nach Kostenstellenverteilung gewählt. Alle bisher angelegten Kostenstellen werden auch auf den Buchungsbeleg aufgedruckt.

Die besagten Kostenstellen wurden neu angelegt und werden nicht auf dem Buchungsbeleg erfasst.

In den Personaldaten wurden die entsprechenden KSt zum Mitarbeiter zugeordnet.

Danke Ihnen!

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

es gibt in den Personaldaten die Unterscheidung zwischen

  • Stammkostenstelle

142200_pastedImage_0.png

und / oder

  • Kostenstellenverteilung

142201_pastedImage_7.png

Bei der von Ihnen erfassten Eingabe "nach Kostenstellenverteilung" müssen die Kostenstellen im unteren Bereich (Tabelle) erfasst sein. Trifft dies für alle Ihre Mitarbeiter zu? - Ich vermute, dass hier eine Abweichung bei einigen Personalnummern vorliegt, sonst würde die Verteilung für alle erfolgen.

Viele Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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isabel
Fortgeschrittener
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Hallo Frau Schauer,

mir geht es weniger um die Verteilung. Mir geht es um den Aufdruck auf dem Buchungsbeleg.

Alle bisher angelegten KSt werden angedruckt. Nur die neu angelegten nicht.

LG

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isabel
Fortgeschrittener
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Ich denke ich habe es jetzt gefunden. Ich habe im Bereich der Personaldaten->Verteilung auf KST, nur die KST angegeben. Unter aber nicht zu 100%.

Wie muss ich jetzt vorgehen, um den Januar Buchungsbeleg noch einmal zu erhalten?

Danke für Ihre Hilfe!

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isabel
Fortgeschrittener
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Hallo Frau Schauer,

können Sie mir diesbezüglich weiterhelfen?

Danke !

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rvh
Erfahrener
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Hallo Frau Krämer,

da die Buchungsliste Bestandteil der Monatsabrechnung ist, werden Sie um eine Wiederholungsabrechnung für den Monat nicht herum kommen.

Dabei sollte es reichen, wenn Sie die Abrechnungen der Mitarbeiter wiederholen, deren Werte nicht auf Kostenstellen gelaufen sind. Ich persönlich würde aber vorsorglich in einem solchen Fall den kompletten Monat wiederholen.

Dabei darauf achten, dass Ihnen nicht unnötigerweise Papier im RZ bedruckt wird, d.h. über die "temporäre Auswertungssteuerung" die gebotenen Umschlüsselungen für diesen einen Verarbeitungslauf vornehmen.

Gutes Gelingen ...

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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isabel
Fortgeschrittener
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Danke Herr Hein.

Heißt also für mich, ich sende die Daten neu, mit bzw. als eine Wiederholungsabrechnung.

Soweit ich weiß, kostet das ja aber Geld. Wissen Sie wie viel?

Und Sie sagten, ich soll in der temporären Auswertungssteuerung die Umschlüsselungen vornehmen. Für alle Auswertungen, die ich angelegt habe?

Das wäre ja ein enormer Aufwand.

Was mich noch irritiert ist, dass eine Wiederholungsabrechnung ja alle "Auswertungen" neu bzw. erneut erstellt. Werden da auch Meldungen an die Krankenkassen usw. versendet?

Entschuldigen sie bitte die vielen Fragen. ich bin noch Neuanwender.

Danke für Ihre Hilfe.

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rvh
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Hallo Frau Krämer,

die Wiederholungsabrechnung als solche ist m.W. nicht separat bepreist, jedoch werden die in diesem Zusammenhang anfallenden Druckausgaben berechnet.

Genau, um dies zu vermeiden, hatte ich Ihnen den Tipp zur temporären Auswertungssteuerung gegeben

Und Sie brauchen auch nicht jede einzelne Auswertung temporär umzuschlüsseln, sondern sollten den Fachabruf verwenden. Nähere Infos dazu finden sich hier​ ...

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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letzte Antwort am 07.02.2017 13:14:34 von rvh
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