abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Kostenstellen Lodas - nicht nur prozentuale Aufteilung sondern pro Lohnart möglich?

12
letzte Antwort am 14.08.2025 10:56:47 von ulli_preuss
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Private09
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 13
179 Mal angesehen

Liebe Mitstreiter/innen,

kann mir jmd. helfen, wie ich eine manuelle Berechnung vermeiden kann, wenn ich gem. Lohnarten in der Fibu aufteilen möchte?

Also LA/Steuer/SV etc. - nicht nur prozentuale Aufteilung aller Bestandteile des Gehalts, da dort auch z.B. PKW, bAV etc. enthalten sind, die nur einem Bereich zuzuordnen wären.

Danke

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 13
149 Mal angesehen

Hallo,

 

um die Lohnart auf bestimmte Kostenstellen zu verteilen, erfassen Sie die Lohnart über die Bewegungsdaten.


In der Spalte "Kost" können Sie die gewünschte Kostenstelle erfassen.


Weitere Informationen finden Sie im Dokument Bewegungsdaten in den Erfassungstabellen erfassen .

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 3 von 13
138 Mal angesehen

Die Antwort auf


@Private09  schrieb:

wie ich eine manuelle Berechnung vermeiden kann


ist dann also "Nein", @Jacqueline_Schön? Praktisch wär's ja schon, wenn man bei einzelnen Festbezügen eine (von der Stammkostenstelle oder Kostenstellenaufteilung) abweichende Kostenstelle angeben könnte, ohne das jeden Monat über die Bewegungsdaten machen zu müssen. Bitte als Wunsch für DATEV Lohn aufnehmen. 🙂 

Private09
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 13
137 Mal angesehen

Hallo Frau Schön,

herzlichen Dank - dann würde also auf der LA in den  Bewegungsdaten im Buchungsbeleg automatisch auch Steuer/SV auf diese erfasste Kostenstelle "1" laufen? Aie anderen LA, bAV, VL, PKW Kosten inkl. Nebenkosten würden weiterhin über die in den Personalstammdaten hinterlegte Kostenstelle "2" laufen? Das wäre ja super. 

0 Kudos
Private09
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 13
136 Mal angesehen

Hätte jetzt gehofft, dass Lodas versteht, dass die Folgekosten dann mitaufgeteilt werden?

Habe das Dokument noch nicht ganz lesen können...

0 Kudos
rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 6 von 13
124 Mal angesehen

Das kannst du unter Mandantendaten > Finanzbuchführung > Buchungsbeleg Allgemein einstellen:

rschoepe_0-1755093607097.png

 

Aber fänd's trotzdem eine coole Sache, wenn ich z.B. bei Vereinen (SKR42) sagen könnte, dass Festbezug 1 dem ideellen Bereich (Kostenstelle 1), Festbezug 2 aber dem Zweckbereich (Kostenstelle 3) zugeordnet werden soll.

Private09
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 13
121 Mal angesehen

Schade-scheint nicht zu funktionieren. auch nicht über DALY oder die Kostenstellenauswertungen...

0 Kudos
Private09
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 13
120 Mal angesehen

Die Einstellung müsste drin sein oder kann gesetzt werden, aber eine Aufteilung der für den AN anfallenden SV-Kosten etc. gibt es dann nicht, denn das müsste ja auch aufgeteilt werden, wenn man wie z.B. bei dem erwähnten Verein Kosten trennen will und das finanzbuchhalterisch trennen will, ohne manuell rechnen zu müssen.

0 Kudos
ulli_preuss
Fachmann
Offline Online
Nachricht 9 von 13
96 Mal angesehen

So eine ähnliche Konstellation hat mich bei einem Mandanten auch aufgeregt. Bis zu einer Umstellung der Kostenstellen im Frühjahr musste ich mich jahrelang mit Workarounds herumgeschlagen:

• Man kann bei der Kostenstellenverteilung mehrere Kostenstellen mit einer prozentualen Verteilung angeben.

 

In dem geschilderten Fall hätte ich die gesamten Festbezüge herangezogen und dann für die Bestandteile der Kostenstelle 1 und 2 entsprechend den Prozentsatz errechnet.

(Gesamtgehalt 3.000 Euro -> Kostenstelle 1: 2.200 Euro = 73,33 %, Kostenstelle 2: 800 Euro = 26,67 %)

 

 

• Sofern es möglich ist, für die Festbezüge wie Gehalt zwei identische Lohnarten mit unterschiedlichen Nummern anlegen und in den PSD entsprechend speichern.

(LA 1 = 2.200 Euro, LA 2 = 800 Euro)

 


• In DALY den Buchungsbeleg aufrufen und nach MA sortieren. Das abgerechnete Gehalt sollte jetzt 4mal auftauchen:

 

LABetragKostenstelle abändern auf          
11.613,261            
1586,742 1          
2586,641 2          
2213,362            


Wenn man jetzt entsprechend ändert, hat man 2.200 Euro auf Kostenstelle 1 und 800 Euro auf Kostenstelle 2. Für die anderen Festbezüge gilt dies entsprechend. 

Bei den Folgekosten sollte die vorher gespeicherte Kostenstellenverteilung greifen, also 73,33 %/26,67 %.


Das ist zwar alles andere schön, aber vielleicht hilft es weiter.

Viele Grüße
• Wer lacht, hat noch Reserven. •
0 Kudos
Private09
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 10 von 13
87 Mal angesehen

Moin Herr Preuss, 

so hatten wir es auch vorbelegt, aber es ist halt keine 100ige Lösung. und wenn man eh manuell eingreifen muss, war man der Meinung, dann besser ganz manuell damit es auch passt. Daher noch mal mein Versuch, ob jmd. noch ne Idee hat... Danke dennoch.

0 Kudos
rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 11 von 13
77 Mal angesehen

@Private09  schrieb:

aber eine Aufteilung der für den AN anfallenden SV-Kosten etc. gibt es dann nicht, denn das müsste ja auch aufgeteilt werden


Bei Bruttolohnbuchung? Da ist die AN-SV doch schon in den Lohnkosten drin und danach egal.

0 Kudos
Private09
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 12 von 13
66 Mal angesehen

Ja. Da wir es über die Kost nicht zu 100% korrekt hinbekommen ist es einfacher dies selber zu rechnen, um dann nicht auch noch die falschen Aufteilungsbuchungen in der Fibu wieder anteilig umzubuchen... aber das muss ja jeder selber entscheiden. Die AN-Steuer (nicht die AG-STeuer) wird ja auch überhaupt nicht aufgeteilt... Naja, sehr schade jedenfalls - kommt wohl zu selten vor.

0 Kudos
ulli_preuss
Fachmann
Offline Online
Nachricht 13 von 13
47 Mal angesehen

@Private09 

Ja, die Lösung ist eine Notlösung und nicht einmal schick. Aber immerhin beruhigend:

so hatten wir es auch vorbelegt, 

Dann kann dieses Gefrickel nicht ganz so falsch sein.

 

 

 

@rschoepe 

@Private09  schrieb:

aber eine Aufteilung der für den AN anfallenden SV-Kosten etc. gibt es dann nicht, denn das müsste ja auch aufgeteilt werden

Bei Bruttolohnbuchung? Da ist die AN-SV doch schon in den Lohnkosten drin und danach egal.

Bei den AG-Zuschüssen für KV/PV muss dann aber dennoch die Kst-Aufteilung ran. 😉

 

Viele Grüße
• Wer lacht, hat noch Reserven. •
12
letzte Antwort am 14.08.2025 10:56:47 von ulli_preuss
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage