Liebe Mitstreiter/innen,
kann mir jmd. helfen, wie ich eine manuelle Berechnung vermeiden kann, wenn ich gem. Lohnarten in der Fibu aufteilen möchte?
Also LA/Steuer/SV etc. - nicht nur prozentuale Aufteilung aller Bestandteile des Gehalts, da dort auch z.B. PKW, bAV etc. enthalten sind, die nur einem Bereich zuzuordnen wären.
Danke
Hallo,
um die Lohnart auf bestimmte Kostenstellen zu verteilen, erfassen Sie die Lohnart über die Bewegungsdaten.
In der Spalte "Kost" können Sie die gewünschte Kostenstelle erfassen.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument Bewegungsdaten in den Erfassungstabellen erfassen .
Die Antwort auf
@Private09 schrieb:wie ich eine manuelle Berechnung vermeiden kann
ist dann also "Nein", @Jacqueline_Schön? Praktisch wär's ja schon, wenn man bei einzelnen Festbezügen eine (von der Stammkostenstelle oder Kostenstellenaufteilung) abweichende Kostenstelle angeben könnte, ohne das jeden Monat über die Bewegungsdaten machen zu müssen. Bitte als Wunsch für DATEV Lohn aufnehmen. 🙂
Hallo Frau Schön,
herzlichen Dank - dann würde also auf der LA in den Bewegungsdaten im Buchungsbeleg automatisch auch Steuer/SV auf diese erfasste Kostenstelle "1" laufen? Aie anderen LA, bAV, VL, PKW Kosten inkl. Nebenkosten würden weiterhin über die in den Personalstammdaten hinterlegte Kostenstelle "2" laufen? Das wäre ja super.
Hätte jetzt gehofft, dass Lodas versteht, dass die Folgekosten dann mitaufgeteilt werden?
Habe das Dokument noch nicht ganz lesen können...
Das kannst du unter Mandantendaten > Finanzbuchführung > Buchungsbeleg Allgemein einstellen:
Aber fänd's trotzdem eine coole Sache, wenn ich z.B. bei Vereinen (SKR42) sagen könnte, dass Festbezug 1 dem ideellen Bereich (Kostenstelle 1), Festbezug 2 aber dem Zweckbereich (Kostenstelle 3) zugeordnet werden soll.
Schade-scheint nicht zu funktionieren. auch nicht über DALY oder die Kostenstellenauswertungen...
Die Einstellung müsste drin sein oder kann gesetzt werden, aber eine Aufteilung der für den AN anfallenden SV-Kosten etc. gibt es dann nicht, denn das müsste ja auch aufgeteilt werden, wenn man wie z.B. bei dem erwähnten Verein Kosten trennen will und das finanzbuchhalterisch trennen will, ohne manuell rechnen zu müssen.
So eine ähnliche Konstellation hat mich bei einem Mandanten auch aufgeregt. Bis zu einer Umstellung der Kostenstellen im Frühjahr musste ich mich jahrelang mit Workarounds herumgeschlagen:
• Man kann bei der Kostenstellenverteilung mehrere Kostenstellen mit einer prozentualen Verteilung angeben.
In dem geschilderten Fall hätte ich die gesamten Festbezüge herangezogen und dann für die Bestandteile der Kostenstelle 1 und 2 entsprechend den Prozentsatz errechnet.
(Gesamtgehalt 3.000 Euro -> Kostenstelle 1: 2.200 Euro = 73,33 %, Kostenstelle 2: 800 Euro = 26,67 %)
• Sofern es möglich ist, für die Festbezüge wie Gehalt zwei identische Lohnarten mit unterschiedlichen Nummern anlegen und in den PSD entsprechend speichern.
(LA 1 = 2.200 Euro, LA 2 = 800 Euro)
• In DALY den Buchungsbeleg aufrufen und nach MA sortieren. Das abgerechnete Gehalt sollte jetzt 4mal auftauchen:
LA | Betrag | Kostenstelle | abändern auf | |||||||||||
1 | 1.613,26 | 1 | ||||||||||||
1 | 586,74 | 2 | 1 | |||||||||||
2 | 586,64 | 1 | 2 | |||||||||||
2 | 213,36 | 2 |
Wenn man jetzt entsprechend ändert, hat man 2.200 Euro auf Kostenstelle 1 und 800 Euro auf Kostenstelle 2. Für die anderen Festbezüge gilt dies entsprechend.
Bei den Folgekosten sollte die vorher gespeicherte Kostenstellenverteilung greifen, also 73,33 %/26,67 %.
Das ist zwar alles andere schön, aber vielleicht hilft es weiter.
Moin Herr Preuss,
so hatten wir es auch vorbelegt, aber es ist halt keine 100ige Lösung. und wenn man eh manuell eingreifen muss, war man der Meinung, dann besser ganz manuell damit es auch passt. Daher noch mal mein Versuch, ob jmd. noch ne Idee hat... Danke dennoch.
@Private09 schrieb:aber eine Aufteilung der für den AN anfallenden SV-Kosten etc. gibt es dann nicht, denn das müsste ja auch aufgeteilt werden
Bei Bruttolohnbuchung? Da ist die AN-SV doch schon in den Lohnkosten drin und danach egal.
Ja. Da wir es über die Kost nicht zu 100% korrekt hinbekommen ist es einfacher dies selber zu rechnen, um dann nicht auch noch die falschen Aufteilungsbuchungen in der Fibu wieder anteilig umzubuchen... aber das muss ja jeder selber entscheiden. Die AN-Steuer (nicht die AG-STeuer) wird ja auch überhaupt nicht aufgeteilt... Naja, sehr schade jedenfalls - kommt wohl zu selten vor.
@Private09
Ja, die Lösung ist eine Notlösung und nicht einmal schick. Aber immerhin beruhigend:
so hatten wir es auch vorbelegt,
Dann kann dieses Gefrickel nicht ganz so falsch sein.
@Private09 schrieb:aber eine Aufteilung der für den AN anfallenden SV-Kosten etc. gibt es dann nicht, denn das müsste ja auch aufgeteilt werden
Bei Bruttolohnbuchung? Da ist die AN-SV doch schon in den Lohnkosten drin und danach egal.
Bei den AG-Zuschüssen für KV/PV muss dann aber dennoch die Kst-Aufteilung ran. 😉