Hallo guten Morgen,
wer kann mir helfen:
Bisher wurde die 1% Regelung angewandt und Fahrten Wohnung Arbeitsstätte berücksichtigt.
Jetzt soll auf Kostendeckelung umgestellt werden.
Frage: Müssen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte weiterhin wie bei der 1% Regelung mit berücksichtigt werden oder fallen diese durch die Kostendeckelung weg.
Ich finde hierzu nichts in der Fachliteratur oder in der Community
Vielen Dank
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Gutnen Morgen,
die Kostendeckelung inkludiert alles. Hintergrund der Kostendeckelung ist ja, dass der PKW-Nutzende keinen höheren geldwerten Vorteil haben kann, als auch Kosten entstanden sind.
Viele Grüße
T. Reich
Fahrtkosten Wohnung-Arbeitsstätte sind auch anzusetzen, wenn die Privatnutzung in Höhe der Kostendeckelung angesetzt wird, BMF v. 18.11.2009 RZ 20.
Die Kostendeckelung ist bei der Versteuerung mittels 1%-Methode immer zu berücksichtigen, das stellt keine Umstellung der Bewertungsmethode dar.
Vielleicht ist so klarer, wie mein Hinweis gemeint war:
Die Kosten des PKW sind der maximale zu versteuernde geldwerte Vorteil des Arbeitnehmers. Dieser geldwerte Vorteil beinhaltet auch den geldwerten Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung / erste Tätigkeitsstätte.
Es können weiterhin die Fahrten zwischen Wohnung / erster Tätigkeitsstätte in Höhe der Entfernungspauschale pauschal versteuert werden.