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Kostendeckelung / Fahrten Wohnung und Arbeitsstätte

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letzte Antwort am 23.09.2022 12:07:18 von t_r_
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lorenz-keck
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
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Hallo guten Morgen,

 

wer kann mir helfen:

 

Bisher wurde die 1% Regelung angewandt und Fahrten Wohnung Arbeitsstätte berücksichtigt. 

 

Jetzt soll auf Kostendeckelung umgestellt werden.

 

Frage: Müssen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte weiterhin wie bei der 1% Regelung mit berücksichtigt werden oder fallen diese durch die Kostendeckelung weg. 

 

Ich finde hierzu nichts in der Fachliteratur oder in der Community

 

Vielen Dank

 

Viele Grüße

t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 4
1940 Mal angesehen

Gutnen Morgen,

 

die Kostendeckelung inkludiert alles. Hintergrund der Kostendeckelung ist ja, dass der PKW-Nutzende keinen höheren geldwerten Vorteil haben kann, als auch Kosten entstanden sind.

 

Viele Grüße

T. Reich

Gutti
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
1897 Mal angesehen

Fahrtkosten Wohnung-Arbeitsstätte sind auch anzusetzen, wenn die Privatnutzung in Höhe der Kostendeckelung angesetzt wird, BMF v. 18.11.2009 RZ 20.

 

Die Kostendeckelung ist bei der Versteuerung mittels 1%-Methode immer zu berücksichtigen, das stellt keine Umstellung der Bewertungsmethode dar.

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 4 von 4
1879 Mal angesehen

Vielleicht ist so klarer, wie mein Hinweis gemeint war:

 

Die Kosten des PKW sind der maximale zu versteuernde geldwerte Vorteil des Arbeitnehmers. Dieser geldwerte Vorteil beinhaltet auch den geldwerten Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung / erste Tätigkeitsstätte.

 

Es können weiterhin die Fahrten zwischen Wohnung / erster Tätigkeitsstätte in Höhe der Entfernungspauschale pauschal versteuert werden.

 

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letzte Antwort am 23.09.2022 12:07:18 von t_r_
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