Lohn und Gehalt
Ich brauche bitte eure Hilfe. Ein Minijobber wurde seit 08/22 versehentlich mit 6100 geschlüsselt. Nun hat sich herausgestellt, dass er mit 6500 geschlüsselt werden sollte. Wie kann ich das korrigieren, damit er die Beiträge wieder gutgeschrieben bekommt?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
eine rückwirkende Anmeldung ab 08/2022 mit RV-Befreiung ist rechtlich gar nicht mehr möglich, da Voraussetzung für die Befreiung u.a. ist, dass die Anmeldung bei der Knappschaft spätestens 6 Wochen nach Eingang der Befreiungserklärung beim Arbeitgeber erfolgt ist.
Dies klappt bei einem Befreiungsantrag aus dem Monat August 2022 nicht mehr.
Wenn der Mitarbeiter also in 08/2022 einen Befreiungsantrag gestellt hat, müssen Sie jetzt eine Vorabmeldung für eine verfristete Anmeldung an die Knappschaft senden: https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/gewerblich/Vorabmeldung_Befreiung_RV.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Die Befreiung wirkt dann (wenn die Vorabmeldung noch im November 2022 erfolgt) erst mit Ablauf des Monats Dezember 2022, also ab dem 01.01.2023. Die Ummeldung erfolgt dann mit Gültigkeit ab 01/2023.
Ob der Mitarbeiter in dem Fall einen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf Schadensersatz hat, müsste arbeitsrechtlich geklärt werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo @Uwe_Lutz ,
Zitat: "Ob der Mitarbeiter in dem Fall einen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf Schadensersatz hat, müsste arbeitsrechtlich geklärt werden."
Grundsätzlich richtig, nach meinem Rechsverständnis gehe ich aber mal davon aus, wenn das Verschulden beim Arbeitgeber liegt. Wobei das voll zulasten des AG ginge, da er und der MA die gezahlten Beiträge aufgrund der verspäteten Meldung ja nicht zurück erstattet bekommen werden.
Gruß, vw
Vielen Dank dafür!