Hallo,
wir haben den Fall, dass die Agentur für Arbeit korrigierte Anträge für April und Mai 2020 anfordert. Ich bin völlig ratlos, wie ich das machen soll. Die betroffenen MA waren gekündigt und hatten aber trotzdem Kurzarbeit. Es müssen doch dann völlig neue Abrechnungen erstellt werden??? Für 2020 geht das doch nicht mehr - oder doch???
Ich hoffe auf Hilfe!!!
Danke!
kfry
Hallo,
hier finden Sie allerdings ein Hilfsdokument, dass Sie durch eine Korrektur 2020 leitet:
Lohn und Gehalt: Kug-Korrekturen für 2020 durchführen
Wenn Sie Hintergründe und weitere Info benötigen, da werden Sie sich auch hier durcharbeiten müssen:
Hier finden Sie auch Diskussionen zum aktuellen Stand.
Viele Grüße
T. Reich