Hallo liebe Community,
ich habe von der Krankkasse ein Schreiben bekommen, dass unsere zum 31.05.2024 ausgeschiedene Werkstudentin zu Beginn ihrer Tätigkeit bei uns, noch einen gemeldeten Minijob hatte. Ich soll nun vom 18.07.23 - 15.12.2023 die Beitragsgruppen ändern und die Beitragsnachweise korrigieren.
Da ich noch nicht lange mit Lohn und Gehalt arbeite und so einen Fall noch nicht hatte, weiß ich nicht, wie ich jetzt vorgehen soll.
Ich würde mich freuen, wenn mit jemand weiterhelfen könnten.
@IrisL schrieb:Hallo liebe Community,
ich habe von der Krankkasse ein Schreiben bekommen, dass unsere zum 31.05.2024 ausgeschiedene Werkstudentin zu Beginn ihrer Tätigkeit bei uns, noch einen gemeldeten Minijob hatte. Ich soll nun vom 18.07.23 - 15.12.2023 die Beitragsgruppen ändern und die Beitragsnachweise korrigieren.
Da ich noch nicht lange mit Lohn und Gehalt arbeite und so einen Fall noch nicht hatte, weiß ich nicht, wie ich jetzt vorgehen soll.
Ich würde mich freuen, wenn mit jemand weiterhelfen könnten.
Vorab gefragt: Bisher auf einer Personal-Nr. vom 18.07.23 bis 31.05.24 abgerechnet? Oder auf 2 Personal-Nrn. welche Zeiträume?
Die BGS können Sie nur zum Monatsanfang ändern nicht im Monat.
Ja, wurde auf einer Personal-Nr. abgerechnet. Der 18.07.2023 ist das Eintrittsdatum der Mitarbeiterin.
Auf der aktuellen PNr. 18.07.-15.12.23 Minijobber in diesem Monat (2024) ändern und mit Austritt 15.12. abrechnen. --> Ab Eintritt 18.7. auf PGS 109 und BGS auf 6100 ändern. Steuer würde ich nicht ändern, soweit bisher i.o.
Dazu den letzten Abrechnungsmonat in den Personalstammdaten prüfen und evtl. auf diesen Monat (z.B. 6/24) ändern.
Dann den Studenten auf einer PNr. ab 16.12.23 bi 31.05.24 neu anlegen und austreten lassen (PGS 106 u. BGS 0100).
Viel Erfolg und vielleicht noch ein Lohn-Seminar in Erwägung ziehen.
@cro schrieb:Auf der aktuellen PNr. 18.07.-15.12.23 Minijobber in diesem Monat (2024) ändern und mit Austritt 15.12. abrechnen. --> Ab Eintritt 18.7. auf PGS 109 und BGS auf 6100 ändern. Steuer würde ich nicht ändern, soweit bisher i.o.
Ich hatte es so verstanden, dass die Werkstudentin aufgrund eines Minijobs bei dem anderen AG hier pflichtig (101/1111) abgerechnet werden muss, weil aufgrund von mehr als 20h Arbeitszeit das Werkstudentenprivileg nicht gilt.
Ich würde erst mal versuchen, zu klären, ob und was zu ändern ist...
Der AN hatte bei dem Mdt. einen Werkstudentenjob und bei einem anderen AG einen Minijob. Korrekt?
Warum ist dann eine Korrektur vorzunehmen? Es könnte nur sein, dass die Stundenzahl insgesamt überschritten wurde und damit keine Werkstudenteneigenschaft mehr vorliegt, sondern eine voll sv-pflichtige Tätigkeit (1111).
Dazu müsste aber wohl erst mal geklärt werden, ob dies der Fall ist und die KK dies korrekt beurteilt hat.
Zur Technik bei der Anpassung in LuG kann ich nichts sagen, das weiß @cro besser. Es müsste dann nur geguckt werden, auf welche Personen-/Beitragsgruppe dies geändert werden muss.
Genau so ist es. Sie hat angeblich seit Juni nicht mehr gearbeitet, der Minijob wurde aber erst zum 15.12.2023 abgemeldet. Da sie bei uns mehr als 20 Std. gearbeitet hat, musss ich es jetzt ändern.
@IrisL schrieb:Da sie bei uns mehr als 20 Std. gearbeitet hat
Pro Woche und während der Vorlesungszeit, ja? Hätte das nicht damals schon auffallen müssen?
Ansonsten noch der Tipp sich von Werkstudenten (zusammen mit der Studienbescheinigung) immer den aktuellen Semesterterminplan vorlegen zu lassen, damit in der Planung klar ist, wann Vorlesungs- und wann vorlesungsfreie Zeit ist. Denn in der vorlesungsfreien Zeit dürfen die 20 Wochenstunden ja überschritten werden.
Richtig, die Stundenzahl wurde während der vorlesungsfreien Zeit überschritten und ich soll die Tätigkeit für die entsprechenden Monate auf 1111 korrigieren, da angeblich noch der Minijob bestand, der bei uns nicht angeben wurde.
Von der Krankenkasse habe ich noch keine Rückmeldung.
Ich möchte auch nur wissen wie ich es TECHNISCH korrekt ändern müsste, alles andere weiß ich.