Guten Tag,
ich lege gerade einen neuen Mitarbeiter in Lohn und Gehalt an, dieser gehört der Konfession "jüdisch" an.
Der Mitarbeiter hat bisher Kultussteuer bezahlt und möchte das auch weiterhin tun.
Er ist bei seinem frühren Arbeitgeber ebenfalls mit Datev abgerechnet worden.
In Datev habe ich wegen dem Bundesland nur 2 Eingabemöglichkeiten.
Ich habe nun die - iw - Israelitische Religionsgemeinschft Württembergs- ausgewählt.
Datev akzeptiert diese Eingabe zwar, es wird aber keine Steuer errechnet und abgezogen.
Wer hat eine Idee wie ich das abrechnen kann?
Vielen Dank und viele Grüße
@wolfi schrieb:
Er ist bei seinem frühren Arbeitgeber ebenfalls mit Datev abgerechnet worden.
Vorweg: sorry, wenn ich nicht helfen kann aber eigentlich müsste es ja möglich sein, dass der AN mit all seinen Daten, Einstellungen und Co., die digital 0️⃣1️⃣ schon im DATEV Kosmos vorliegen, von AG A nach B wechselt und seine Daten einfach umzieht aka musst Du "nur" abrechnen und nicht nach irgendwelchen Religionen suchen 😅. Das wieder so eine typisch deutsche Digitalisierung ...
Aber einzelne Mitarbeiter kann man nicht von Steuerberater A nach B ziehen, oder @t_r_?
leider geht das wohl nicht, da der Mitarbeiter vorher in einem anderen Bundesland abgerechnet wurde
Das tut so weh das allein nur zu lesen 😫. Tschuldigung 😶. Föderalismus ist doch toll!
Hilft das weiter?
1.3 Datenübermittlung der Lohnsteuer-Anmeldung in Sonderfällen mit Hilfe der Nebenbuchführung
Schon ein kleiner Aufwand.
@wolfi schrieb:leider geht das wohl nicht, da der Mitarbeiter vorher in einem anderen Bundesland abgerechnet wurde
Eventuell liegt da das "Problem", weil für die Berechnung der Kirchensteuer der Sitz des Arbeitgebers bzw. der Sitz der Betriebsstätte maßgeblich ist.
@metalposaunist schrieb:
Aber einzelne Mitarbeiter kann man nicht von Steuerberater A nach B ziehen, oder @t_r_?
Das wäre ein sehr interessanter Ansatz. Ob das rechtlich möglich ist, keine Ahnung. Technisch über die Datev bisher nicht, aber eine sehr interessante Variante, vermutlich erst für Datev Lohn. Aktuell sind z. Bsp. die Daten aus Lohn und Gehalt nicht zwingend im Rechenzentrum gespeichert, da es RZ-unabhängig ist.
Wäre allerdings hinfällig, wenn "mein" Traum wahr werden würde...
In Falle der Konfession würde es hier aber auch nur bedingt helfen, nämlich dann, wenn die Daten übernommen werden würden und dann der Hinweis käme, warum bestimmte Sachverhalte nicht übernommen werden können. Hier, weil Konfessionen in den Bundeländern unterschiedlich behandelt werden und die lohnsteuerrechtliche Betriebsstätte relevant ist. Am Besten direkt mit dem Link zu den rechtlich relevanten Informatonen. Aber leider werden wir auf so etwas wohl noch lange warten können.