Hallo,
ich hatte schon den Beitrag von 2018 gelesen (https://www.datev-community.de/thread/14341) in dem schon festgestellt wurde, dass es nicht berücksichtigt ist, aber es ist auch bisher immernoch nicht mit berücksichtigt.
Die MA hat ein Bruttogehalt sowie mit LA 3320 einen vertraglich vereinbarten KITA-Zuschuss (seit 8 Monaten) sowie einen Sachbezug von 44€ seit Beginn Ihrer Tätigkeit.
Beide Zusatzleistungen sollten eigentlich mit berücksichtigt sein bei der Berechnung des Zuschusses.
Kann ich das irgendwie "forcieren", dass es mit übertragen wird? Die Krankenkasse nimmt ja nur noch digital übermittelte Infos.
LG
SuseV
Hallo,
bei der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld wird das SV-Brutto aus dem Lohnkonto verwendet.
Wenn z. B. eine betriebliche Altersvorsorge oder SFN-Zuschläge abgerechnet werden, die in der Sozialversicherung beitragsfrei sind, kann die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgelds abweichen.
In einigen Fällen weicht somit das sv-pflichtige Entgelt vom arbeitsrechtlichen Entgelt ab.
In diesen Fällen müssen die abweichenden Verdienstangaben hinterlegt werden, damit bei der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld z. B. auch die Beiträge zur Betrieblichen Altersvorsorge berücksichtigt werden. Die abweichenden Verdienstangaben können unter Stammdaten l Besonderheiten l Mutterschutz in der Registerkarte Verdienstangaben erfasst werden.